Zeltstadt in Bork Bei Schließung müsste Selm bis zu 250 Flüchtlinge kommunal aufnehmen

Zeltstadt in Bork: Bei Schließung müsste Selm bis zu 250 Flüchtlinge aufnehmen
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In der jüngsten Ratssitzung in Selm gab es einige Diskussionen um die Zukunft der der Zeltstadt in Bork. Dabei hatte unter anderem Bürgermeister Thomas Orlowski gefordert, die Flüchtlingsunterkunft den Standards einer zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) anzugleichen. Das beinhaltet unter anderem eine Erweiterung der Integrationsangebote, zum Beispiel mit ausgedehnten Sprach- und Orientierungskursen.

Offensichtlich hat das an einigen Stellen für Verwirrung gesorgt. So hatte sich eine Leserin an die Redaktion gewendet, um nachzufragen, inwiefern die Zeltstadt als ZUE geeignet wäre. „Auch im Fall einer temporären Verlängerung am Standort Bork wird es eine Notunterkunft bleiben, weil die Bewohner weiterhin in Leichtbauhallen untergebracht sind“, stellt Christoph Söbbeler als Sprecher der Bezirksregierung Arnsberg klar.

160 Prozent Erfüllung

Allerdings gebe es keine spezifischen gesetzlichen Voraussetzungen im Baurecht, sowohl für Notunterkünfte als auch für Zentrale Unterbringungseinrichtungen. „Die Prüfung geeigneter Liegenschaften erfolgt unter Einbeziehung von Kommunen/Kreisen im Hinblick auf bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Vorgaben einrichtungsspezifisch“, teilt der Sprecher mit. So hatte man damals entschieden, dass die Zeltstadt für eine Notunterkunft geeignet sei. Das hatten auch Bewohner mit Verweis auf die hohen Temperaturen im Sommer oder unzureichende Hygiene in den Zelten kritisiert.

Durch die Unterbringung geflüchteter Männer aus Herkunftsländern wie Syrien, Afghanistan oder dem Irak übererfüllt die Stadt Selm ihre vom Land NRW vorgeschriebene Flüchtlingsquote derzeit. „Die Stadt Selm erfüllt gerade die Aufnahmequoten für Flüchtlinge zu circa 160 Prozent. Weitere fest zugewiesene Flüchtlinge wären also nach einer Verringerung der Kapazitäten in der Notunterkunft oder nach deren Schließung zu erwarten. Nach jetzigem Stand müsste die Stadt Selm bei einer Schließung der Notunterkunft zwischen 200 bis 250 Flüchtlinge kommunal aufnehmen und betreuen“, stellt Stadtsprecher Malte Woesmann in Aussicht.

Noch Platz in Übergangsheimen

Am 16. November stimmt der Stadtrat über die Verlängerung der Duldung der Zeltstadt ab. Diese gilt bislang bis zum 31. Dezember 2023, die Bezirksregierung hat eine Verlängerung um sechs Monate bis zum 30. Juni beantragt.

Die Stadt würde nach heutigem Stand bei einer Neuaufnahme bei den kommunalen Zuweisungen Geflüchtete über einen längeren Zeitraum und nicht auf einen Schlag zugewiesen bekommen, teilt Christoph Söbbeler auf Anfrage mit.

Zur Zeit stehe noch Platz in den Übergangsheimen in allen drei Ortsteilen zur Verfügung. Gegebenenfalls müsste im Zweifelsfall auch Wohnraum angemietet werden, was bereits in vielen Orten in der Umgebung praktiziert wird. Bei der Zeltstadt als Landeseinrichtung sei eine Nutzung für kommunale Zwecke aktuell nicht denkbar.

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