Das Konzept der Flüchtlingsunterkunft am LAFP in Bork hat sich gerade geändert: Sie ist keine Erstaufnahmeeinrichtung mehr, sondern eine Notunterkunft für geflüchtete Menschen. Was genau bedeutet das? Das erklären wir im Format „Fragen und Antworten“.
Wie ist die Wohnsituation für die Menschen, die in den Leichtbauhallen untergebracht sind?
18 Leichtbauhallen sind im Frühjahr auf dem Parkplatz des LAFP aufgebaut worden. Seit September ist die Unterkunft in Betrieb. Es handelt sich um eine Einrichtung, für die das Land NRW zuständig ist. Die Bezirksregierung Arnsberg als örtlicher Vertreter des Landes erklärt auf Anfrage der Redaktion, dass sich Kabinen für sechs bis acht Personen in den Hallen befinden. Teilweise würden noch Kinderbetten dazu gestellt.
60 bis 80 Personen sind in einer Halle untergebracht, die einzelnen Kabinen sind lediglich durch Presswände abgetrennt. „Der Sanitärbereich befindet sich in Containern“, erklärt Ursula Kissel, Sprecherin der Bezirksregierung in Arnsberg. Für den Winter seien die Hallen gut gerüstet. „Jede Leichtbauhalle ist mit einem Heizöltank ausgestattet. Die Heizöltanks werden regelmäßig befüllt“, sagt die Sprecherin weiter.
Eine Dauerlösung ist das nicht, oder?
Nein, das sagt die Bezirksregierung auch ganz klar. Es handele sich in Bork um eine Notunterkunft. „Aufgrund der Unterbringungssituation in den Leichtbauhallen eignet sich diese Unterbringung nicht für einen längeren Aufenthalt“, so Ursula Kissel von der Bezirksregierung. Als Grund nennt sie neben den Mehrbett-Kabinen und der fehlenden Privatsphäre auch die fehlenden Freizeitaktivitäten vor Ort.
Wie lange wohnen die Menschen in den Leichtbauhallen?
Eine pauschale Antwort darauf gibt es nicht. Die Geflüchteten bleiben für unterschiedlich lange Zeiträume. Aber: „Die registrierten Asylsuchenden, welche ausschließlich aus der Erstaufnahmeeinrichtung Unna in die Notunterkunft Selm transferiert werden, sollen dort in der Regel für maximal zwei Wochen verbleiben und im Anschluss auf zentrale Unterbringungseinrichtungen in ganz NRW verteilt werden“, erklärt die Bezirksregierung.
Welche Aufenthaltsstatus haben die Flüchtlinge in der Borker Unterkunft in der Regel?
Auch das kann Bezirksregierungs-Sprecherin Ursula Kissel beantworten: „Es handelt sich bei dem Personenkreis in der Regel um Asylsuchende, für die der Aufenthaltsstatus erst zu einem späteren Zeitpunkt feststehen dürfte. Ein Großteil der Personen ist auch erst vor Kurzem in der Landeserstaufnahmeeinrichtung erstmalig vorstellig geworden.“
Die erste Notunterkunft in Bork hat 2015 eine große Welle von Hilfsbereitschaft in Gang gebracht. Wie sieht das in diesem Jahr aus?
Hilfsbereitschaft und Ehrenamt gibt es auch jetzt durch die etablierten Gruppen. „Das Ehrenamt wird vom Betreuungsdienst koordiniert und nach den Bedürfnissen der Geflüchteten ausgerichtet. So haben wir beispielsweise Kontakt zu dem Arbeitskreis Asyl Bork, der uns Kleidung für die Kleiderkammer zur Verfügung stellt“, erklärt die Bezirksregierung.
Bis Dezember war es vor der jüngsten Konzeptveränderung so gewesen, dass die Geflüchteten nur eine sehr kurze Zeit, teilweise nur für eine Nacht in Bork waren. Bei der jetzigen längeren Verweildauer würden ehrenamtliche Angebote wie zum Beispiel ein Café oder ein Treffpunkt in der Nähe, die sich an die Bewohner der Notunterkunft richten, begrüßt werden, so Ursula Kissel.
Zwischenzeitlich gab es wegen der geringen Belegung der Unterkunft Zweifel an der Notwendigkeit der Unterkunft in Bork. Ist das immer noch so?
Anfangs war die Unterkunft nur für Flüchtlinge aus der Ukraine. Teilweise war sie zum Start nur bis zu 20 Prozent belegt. Das hat sich geändert, seit dort auch Flüchtlinge aus anderen Ländern untergebracht werden. Bis zu 750 Menschen leben jetzt in den Hallen. Bei 900 wäre die Kapazitätsgrenze erreicht.
Dass die Plätze gebraucht werden, bekräftigt die Bezirksregierung. „Aufgrund der hohen Zugangszahlen sind die Kapazitäten in den Landeseinrichtungen nahezu ausgeschöpft. Die Weiterleitung der Personen aus den Erstaufnahmeeinrichtungen in die zentralen Unterbringungseinrichtungen stockt demnach. Die Landeserstaufnahmeeinrichtung benötigt für ihren ungesteuerten Zulauf jedoch konstante Kapazitäten in den Erstaufnahmeeinrichtungen. Aus diesem Grund dient die Notunterkunft Selm als Puffereinrichtung zwischen der Erstaufnahme Unna und den zentralen Unterbringungen“, so Ursula Kissel.
Wenn durch kommunale Zuweisungen wieder Kapazitäten entstehen, ziehen die Menschen, die jetzt in Selm unterbracht sind, in die zentralen Unterbringungseinrichtungen. Die Notunterkunft Selm bekommt dann wieder neue Transfers aus der Erstaufnahme Unna.
Steht schon fest, wie lange die Notunterkunft in Bork noch bestehen bleibt?
Die Verträge sind, so erklärt es die Bezirksregierung, erst einmal bis zum 31. März 2023 geschlossen worden. „Je nach Entwicklung der Situation kann es sein, dass die Verträge verlängert werden und die Einrichtung länger bestehen bleibt“, so Ursula Kissel.
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