Die Bundestagswahl bedeutete in Selm einen Riesenaufwand. Nicht nur die vielen Wahlhelfenden und die Stadtverwaltung selbst waren gefordert – auch die Parteien zeigten vor Ort vollen Einsatz: Hunderte Plakate mit Wahlversprechen wurden im Vorfeld am Straßenrand platziert. Wie das zu geschehen hat, ist klar geregelt. Wie so oft halten sich aber dennoch nicht alle daran.
Auch Wochen nach der Wahl sind noch vereinzelt Plakate im Stadtgebiet zu finden. Dabei werden den Parteien die Bedingungen und Auflagen für die Aufstellung von Wahlplakaten vorab in einem Bescheid von der Stadt mitgeteilt. Geregelt ist neben den Orten, wo Plakate platziert werden dürfen, auch die Dauer der Erlaubnis.
Spätestens eine Woche nach einer Wahl müssen Plakate entfernt werden. Eine Ausnahme gibt es: „Die Demontage der Wahlplakate von den Leuchtenträgern hat innerhalb von drei Tagen nach der Wahl zu erfolgen“, ist in der Sondernutzungserlaubnis zu lesen.
Sofern der Stadt eine Verfehlung bekannt gemacht wird, so handelt die Verwaltung laut Stadtsprecher Malte Woesmann auch umgehend: „Die entsprechenden Ansprechpartner der Parteien erhalten einen Hinweis mit der Aufforderung, die Plakate schnellstmöglich zu entfernen.“
Kostenpflichtig entsorgt
Bisher seien einzelne Plakate unterschiedlicher Parteien betroffen gewesen. „Sollten die Parteien der Aufforderung nicht nachkommen, so würden die Wahlplakate auf Kosten der Parteien durch die Stadt Selm abgenommen und entsorgt“, so Woesmann.
Dieses Vorgehen ist zu jeder Wahl identisch – und wird vermutlich auch spätestens wieder zur Kommunalwahl am 14. September zur einen oder anderen Diskussion führen. Verstöße gegen die Auflagen können eine Geldbuße von bis zu 1000 Euro nach sich ziehen.