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Corona-Mutation im Kreis Unna: Strengere Regeln für Betroffene
Coronavirus
Die Virus-Mutation ist offiziell im Kreis Unna angekommen. Bei sieben Personen wurde die britische Variante B.1.1.7 nachgewiesen. Die Betroffenen und ihre Kontaktpersonen sind in Quarantäne.
Dem Gesundheitsamt ist zum ersten Mal eine Virus-Mutation im Kreis Unna gemeldet worden. Bei insgesamt fünf Personen aus dem Kreis haben Labore die britische SARS-CoV-2 Virusvariante B.1.1.7 nachgewiesen. Drei Personen wohnen in Fröndenberg, drei in Schwerte und eine in Lünen, teilt die Pressestelle des Kreises am Dienstag (9. Februar) mit.
Die erste Meldung erhielt das Gesundheitsamt bereits am vergangenen Freitag (5. Februar). Das Ergebnis mit der Bestätigung auf die britische SARS-CoV-2 Virusvariante B.1.1.7 lag am Montag (8. Februar) vor.
Strengere Quarantäne-Regeln für Betroffene
Die britische Mutation gilt als aggressiver und ansteckender als die bekannte Variante. Deswegen gelten strenge Quarantäne-Regeln. Die Menschen, die jetzt im Kreis Unna mit dem Virus infiziert sind, müssen zunächst 14 Tage lang in Quarantäne bleiben.
Die Quarantäne wird – anders als inzwischen bei den meisten übrigen Corona-Infizierten im Kreis Unna – erst dann aufgehoben, wenn ein zweiter Test negativ ausfällt. Auch Kontaktpersonen können sich nicht, wie sonst unter bestimmten Umständen teilweise möglich, „frei testen“ lassen.
Herausgekommen sind die Fälle durch Nachtestungen des Landes NRW, heißt es weiter. Darunter waren auch die Proben von sieben Personen aus dem Kreis Unna. Sie hatten sich zuvor auf Corona testen lassen, das Ergebnis war positiv. Das Gesundheitsamt hat Quarantäne angeordnet und die Kontaktpersonen ermittelt.
Kreis spricht von Einzelfällen
Laut Pressestelle des Kreises seien die genommenen Proben dann nachträglich im Rahmen eines Modellprojektes vom Land ausgewählt und auf die Mutation getestet worden.
Es handele sich um Einzelfälle, ein Bezug zu Einrichtungen der Altenpflege oder Kindertagesbetreuung bestehe nicht. „Leider ist in keinem der Fälle nachvollziehbar, wo sich die Betroffenen angesteckt haben“, erklärte Max Rolke, stellvertretender Leiter Presse und Kommunikation beim Kreis.
In ganz Deutschland sind Labore nach der Coronavirus-Surveillance-Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit verpflichtet, Proben und Daten an das Robert-Koch-Institut zu senden, um einen Überblick über die Ausbreitung von Mutationen in Deutschland zu erhalten.
Auch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW möchte die Verbreitung im Land erfassen und hat das erwähnte Modellprojekt „Molekulare Surveillance von SARS-CoV-2-Varianten in NRW“ gestartet.
„Wir blicken natürlich gespannt auf das, was sich in Bund und Land tut“, sagt Rolke. Bis auf die strengeren Quarantäne-Regeln ergäben sich für den Kreis Unna zunächst keine neuen Pflichten. Wirklich überrascht war offenbar niemand, dass es nun auch B.1.1.7-Nachweise im Kreis Unna gibt. „Es war eine Frage der Zeit“, sagte Rolke.
Infektionswege sind nicht nachvollziehbar
Ein grundsätzliches Problem bleibt, dass die Infektionswege weiter nur in sehr wenigen Fällen nachvollziehbar sind. Laut Rolke sei das „bei den ersten Corona-Fällen“ noch möglich gewesen, jetzt sei eine Kontaktverfolgung kaum noch umsetzbar. Daran haben auch die zuletzt gesunkenen Infektionszahlen nichts geändert.
B.1.1.7 breitet sich aus
- Die Mutation B.1.1.7 ist Ende 2020 in der südostenglischen Grafschaft Kent aufgetaucht und breitete sich rasch in London und Teilen des Landes aus.
- Über die britische Variante B.1.1.7 hieß es zunächst, sie steigere die Übertragbarkeit um 50 bis 70 Prozent im Vergleich zu früheren Formen. Mittlerweile sei anhand einer robusteren Datenbasis davon auszugehen, dass der Wert eher bei circa 22 bis 35 Prozent liege, sagte der Berliner Virologe Christian Drosten kürzlich.
- Ob die Variante mit einer erhöhten Sterblichkeit einhergeht, wie jüngst vom britischen Premierminister Boris Johnson verkündet, gilt aber als fraglich.
- Virus-Varianten wie B.1.1.7 werfen Fragen zur künftigen Wirksamkeit zum Beispiel von Impfstoffen und Antikörper-Therapien auf. Befürchtet wird zudem, dass manche Mutationen auch dazu führen könnten, dass sich Covid-19-Genesene mit den neuen Varianten ein zweites Mal anstecken.
Mutationen wie B.1.1.7 werden von Politikern und Virologen gleichermaßen gefürchtet. Im Vorfeld der Bund-Länder-Gespräche am Mittwoch (10. Februar) gehen daher viele Beobachter von einer grundsätzlichen Verlängerung des Lockdowns aus. Zu groß ist die Angst vor einer dritten Welle, nachdem die zweite noch gar nicht ganz abgeebbt ist.
Beruflicher Quereinsteiger und Liebhaber von tief schwarzem Humor. Manchmal mit sehr eigenem Blick auf das Geschehen. Großer Hang zu Zahlen, Statistiken und Datenbanken, wenn sie denn aussagekräftig sind. Ein Überbleibsel aus meinem Leben als Laborant und Techniker. Immer für ein gutes und/oder kritisches Gespräch zu haben.
