Versuchter Mord in Selm Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen 96-Jährigen

Versuchter Mord in Bork: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage
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Mit einem Großaufgebot rückte die Polizei Anfang September in Bork an. Ein weiträumiges Gebiet sperrten die Beamtinnen und Beamten ab, eine Zeitlang durften die Anwohnerinnen und Anwohner ihre Häuser nicht verlassen. Was war passiert? Ein 96-Jähriger hatte auf seine Tochter geschossen. Anlass für die Schüsse war die Tatsache, dass der Borker nicht ins Altenheim wollte.

Mittlerweile hat die Staatsanwaltschaft Dortmund Anklage gegen den Selmer erhoben. „Die Anklage ging am 7. Oktober bei uns ein. Der Schriftsatz wurde bereits dem Verteidiger zur Einsicht geschickt“, sagte Nesrin Öcal vom Landgericht Dortmund.

Anklage wegen versuchten Mordes

Nun steht zudem fest, was die Staatsanwaltschaft dem 96-Jährigen ganz konkret vorwirft. „Der Mann wird wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung angeklagt“, ergänzte Öcal. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits bei früheren Anfragen der Redaktion davon gesprochen, dass es sich um versuchten Mord handeln könne. Der Grund: Am Tatabend hatte der Senior nach kurzem Gespräch mit seiner Tochter zur Waffe gegriffen und anschließend unvermittelt auf sie geschossen.

Darüber hinaus wird der Mann in diesem Verfahren nicht wegen unerlaubten Waffenbesitzes angeklagt. Polizisten hatten bei Durchsuchungen weitere Waffen gefunden. Hier wird noch geprüft, ob der Mann diese besitzen darf.

Mann nicht mehr in U-Haft

Insgesamt vier Schüsse hatte der Mann auf seine 63-jährige Tochter abgegeben. Drei Treffer unter anderem in den Oberschenkel verletzten die Frau schwer. Wie die Staatsanwaltschaft mitteilte, schwebte sie kurzzeitig in Lebensgefahr. Mittlerweile ist die 63-Jährige jedoch aus dem Krankenhaus entlassen worden.

Vater und Tochter werden sich zudem vermutlich so schnell nicht sehen. Denn: Zwischen ihnen beiden besteht ein Kontaktverbot. Das ist eine der Auflagen, unter denen der 96-Jährige aus der Untersuchungshaft entlassen wurde, wie Staatsanwältin Maribel Andersson Ende September mitteilte. Die Polizei prüft außerdem regelmäßig, ob der Mann Zuhause ist.

Landgericht Dortmund
Am Landgericht Dortmund wird das Verfahren gegen den 96-jährigen Mann aus Selm-Bork stattfinden. © picture alliance/dpa

Wann das Verfahren eröffnet wird, ist noch unklar. Fest steht aber, dass dies nicht mehr in diesem Jahr der Fall sein wird. „Die Gerichtssäle sind durch andere Verfahren belegt. Aktuell gibt es noch keine konkreten Termine für das Verfahren gegen den 96-jährigen Selmer“, sagte Nesrin Öcal vom Landgericht Dortmund.

Dadurch, dass der Mann nicht mehr in U-Haft sitzt, gilt das sogenannte Beschleunigungsverbot nicht. Dieses besagt, dass ein Beschuldigter nach Abschluss der Ermittlungen nicht länger als sechs Monate in Untersuchungshaft bleiben darf, bis die Hauptverhandlung startet.

Hinweis: Dieser Artikel wurde zuerst am 22. Oktober veröffentlicht.