Ein Mann (47) aus Selm wehrt sich am Bochumer Landgericht gegen eine Verurteilung wegen illegalen Drogenhandels. Vor der 14. Berufungskammer geht es um Kokain-Eier aus Brasilien, den Bruder des Selmers und um abgehörte Dealer-Telefonate. „Das Ziel ist ein Freispruch“, hieß es zum Prozessauftakt am Donnerstag (8.2.) von der Anklagebank.
Das war passiert: Am 29. November 2022 hatte das Schöffengericht in Bochum den Selmer zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Hintergrund dafür waren Auswertungsergebnisse von Überwachungsmaßnahmen in einem Großkomplex um eingeschmuggeltes Kokain aus Brasilien. Im Wege des sogenannten „Bodypackings“ hatten Drogenkuriere vor den Flügen nach Europa Eierkapseln gefüllt mit Kokain verschluckt und später auf dem WC wieder ausgeschieden.
Siebeneinhalb Jahre Haft
Wie es jetzt vor Gericht hieß, waren vor allem der Bruder des Selmers und ein weiterer Dealer in den Schmuggeleier-Komplex verstrickt. Beide wurden vom Bochumer Landgericht im August 2022 zu empfindlichen Gefängnisstrafen von bis zu siebeneinhalb Jahren (plus Entzugstherapie in einer geschlossenen Einrichtung) verurteilt. Bei mindestens einem Geschäft soll angeblich auch der Selmer seine Finger im Spiel gehabt haben.
Im erstinstanzlichen Urteil des Bochumer Schöffengerichts ist festgestellt worden, dass sich der 47-Jährige am 6. März 2020 in einer Bar in Bochum mit dem gemeinsam mit seinem Bruder verurteilten Dealer getroffen, 300 Euro angezahlt und eine Probe von zehn Gramm Kokain angenommen hat. Laut Urteil soll der Selmer damals beabsichtigt haben, anschließend mit einem unbekannt gebliebenen Mittäter im großen Stil in den Kokainhandel einzusteigen und Deals von bis zu einem halben Kilo abzuwickeln.
Kokain aus Bunker-Pkw geholt
Ein Polizist, der mit der Auswertung der Überwachungsmaßnahmen beschäftigt war, rief sich als Zeuge noch einmal den observierten Weg des Kokaindealers in Erinnerung. Es habe erst Ortungen und abgehörte Telefonate mit einer Handynummer, die wohl dem Selmer zuzuordnen sei, in der Bochumer Bar gegeben. Anschließend habe sich der Dealer zu seinem unweit geparkten „Bunker-Pkw“ bewegt und dort offenbar die Probelieferung mit südamerikanischem Kokain geholt.
Der Angeklagte und sein Verteidiger Heiko Urbanzyk pochen darauf, das fragliche Telefonat im Original abzuspielen, es aus dem Arabischen übersetzen und durch eine Sprachsachverständige analysieren zu lassen. In diesen Punkten fehle es dem ersten Urteil an Gründlichkeit, hieß es weiter. Den Vorwurf, in den Kokaindeal verstrickt gewesen zu sein, streite der Selmer „pauschal ab“. Der Prozess wird fortgesetzt.
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