
© picture alliance/dpa
„Verkettung unglücklicher Umstände“: Radfahrer starb nach Unfall in Selm
Gerichtsverhandlung
Beim Zusammenstoß mit einem abbiegenden Auto ist ein Senior, der in Bork auf seinem Pedelec unterwegs war, ums Leben gekommen. Auch die 32-jährige Autofahrerin hat der Unfall sehr mitgenommen.
Im Sommer kam es in Selm zu einem tragischen Unfall, durch den ein Radfahrer sein Leben verlor. Die Fahrerin des Autos, die den Senior übersah, musste sich nun wegen fahrlässiger Tötung vor dem Amtsgericht Lünen verantworten.
Ein Augenblicksversagen, vor dem sicherlich kein Verkehrsteilnehmer gefeit ist, war es vermutlich, das am 15. Juli ein fürchterliches Ende nahm. Die 32-Jährige aus Selm-Bork wollte mit ihrem Auto vom Kreisverkehr Vinnumer-Straße aus in die Kardinal-Von-Galen-Straße abbiegen. Den älteren Herrn auf dem Pedelec sah sie dabei nicht. Es kam zu einer Kollision, bei der der Mann ein schweres Schädel-Hirn-Trauma erlitt und in der Folge dessen im Krankenhaus verstarb.
Auf der Anklagebank: Eine Frau, bewegt und tief traurig
Nun befasste sich das Lüner Amtsgericht mit dem Unglück und auf der Anklagebank saß eine Frau, die so bewegt und tief traurig war, dass sie kaum reden konnte und immer wieder Anlauf nehmen musste, um das zu sagen, was sie zu sagen hatte. Die Tränen flossen unaufhörlich, zum Teil schluchzte die Selmerin laut. Sie habe wie immer geguckt, sei langsam gefahren, vielleicht Schritttempo. „Da kam keiner“, presste sie förmlich hervor. Dann sei da dieser Knall gewesen. Erst habe sie an einen geplatzten Reifen gedacht, dann habe sie die Person am Boden gesehen. „Ich habe ihn wirklich nicht gesehen. Es tut mir so leid“, beteuerte die Frau, die zuvor weder strafrechtlich noch verkehrstechnisch in irgendeiner Form aufgefallen war. Die 32-Jährige rang um Fassung, lehnte aber eine kurze Pause ab. An das, was passiert sei, nachdem die Ersthelfer erschienen seien, könne sie sich nicht erinnern. Sie habe unter Schock gestanden.
Richter: „Eine Verkettung unglücklicher Umstände“
Der Richter verbarg sein Mitgefühl nicht. Das Leid und die Schuldgefühle der Angeklagten schienen auch an ihm nicht einfach so abzuprallen. „Es ist sicherlich, da sind wir uns einig, eine Verkettung unglücklicher Umstände“, betonte er und fügte hinzu, dass die Selmerin sicherlich auch mit einer gewissen Fahrlässigkeit gehandelt habe, aber es gehe, wie gesagt, um den Vorwurf der Fahrlässigkeit. Die 32-Jährige sei an sich gestraft genug, sie leide, sei sehr mitgenommen.
Unter den Voraussetzungen regte der Richter an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße vorläufig einzustellen. Ein Vorschlag, den der Anklagevertreter annahm. 300 Euro in sechs Raten soll die Selmerin an den gemeinnützigen Verein „wünschdirwas e.V.“ zahlen. Sobald sie diese Auflage erfüllt hat, kann das Verfahren endgültig eingestellt werden. „Damit, da sind wir uns einig, ist das Unrecht abgegolten“, fasste es der Richter am Ende zusammen.
Lebt im Sauerland und fühlt sich dort überaus wohl. Saß vor über 20 Jahren zum ersten Mal in einem Gerichtssaal, um über einen Prozess zu berichten und hat dabei ihren Traumjob gefunden.
