Weiter aufgearbeitet wird der Selmer Schlachtskandal am Freitag (8. September): Der Prott-Prozess wird dann vor dem Amtsgericht in Lünen fortgesetzt. In dem Schlachthof, in dem bis zum Frühjahr 2021 an der Schachtstraße in Selm unter dem Namen Prott geschlachtet wurde, sollen Rinder und Schafe geschächtet worden sein. So bezeichnet man das Schlachten von Tieren ohne vorherige Betäubung - in Deutschland ist das ohne Sondergenehmigung verboten.
Im Fall von Prott - so viel steht schon fest - lag eine solche Sondergenehmigung nicht vor. Gegen vier Menschen hatte die Staatsanwaltschaft Dortmund Anklage wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz in jeweils unterschiedlichem Maße erhoben.
Anklage abgetrennt
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Zum Prozessauftakt am 1. September, erschienen allerdings nur drei von ihnen: drei ehemalige Mitarbeiter des Unternehmens. Der Mann, den sie „Chef“ nannten, ist nicht verhandlungsfähig, wie der Richter erklärte. Die Anklage gegen ihn wurde abgetrennt von der gegen die drei Mitarbeiter, die jetzt gerade zur Verhandlung steht.
An den zwei weiteren Verhandlungstagen (8. und 15. September) sollen weitere Zeugen vernommen werden. Unter anderem ein Vertreter des Kreises Unna und Friedrich Mülln von der Soko Tierschutz, die den Skandal im Frühjahr 2021 aufgedeckt hatte. Voraussichtlich am 15. September wird dann das Urteil des Schöffengerichtes fallen.