Urteil nach Chaosfahrt in Bork Strafe für 43-jährigen Selmer steht fest

Urteil nach Chaosfahrt: Geldstrafe und Führerschein-Sperre für 43-Jährigen
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Ein völlig zerstörtes Auto auf den Bahngleisen – beschädigte Tore, Zäune und Geräte, die einen Schaden von mehreren Zehntausend Euro bedeuteten: Bei dem Bild, das sich am 27. Januar an der Gutenbergstraße in Bork zeigte, wirkte es wie ein Wunder, dass die Beteiligten dabei nur leichte Verletzungen erlitten. Ein 43-jähriger Selmer und sein 28-jähriger Beifahrer fuhren in dieser Januarnacht stark alkoholisiert und mit hoher Geschwindigkeit mit dem Auto in Richtung Bahnhof Bork, folgten aber nicht dem Straßenverlauf nach links, sondern durchbrachen geradeaus das Tor eines Unternehmensgeländes, ehe sie auf der Rückseite auf den Schienen der Regionalbahnstrecke zum Stehen kamen.

Das hat nun offiziell rechtliche Folgen: Ein von der Staatsanwaltschaft Dortmund beantragter und anschließend vom Amtsgericht Lünen erlassener Strafbefehl wurde am Mittwoch (26.3.) rechtskräftig, wie Staatsanwältin Ines Liedtke bestätigt. Darin wurde dem Selmer fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung vorgeworfen.

Eine Gefährdung des Straßenverkehrs kann schlimmstenfalls zu einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren führen. Weil bei dem Unfallfahrer in der Tatnacht eine Blutalkoholkonzentration von 2,92 Promille gemessen wurde, ging das Gericht aber von einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit aus. Der Mann wurde deshalb zu einer Geldstrafe über 50 Tagessätze verurteilt. Zur genauen Strafhöhe machte die Staatsanwaltschaft keine Angaben. Ein Tagessatz entspricht in etwa einem Dreißigstel eines monatlichen Nettoeinkommens.

Öffentliches Interesse

Da der Beschuldigte innerhalb einer Frist von zwei Wochen keinen Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt hatte, ist die Entscheidung des Amtsgerichts nun rechtskräftig. Mit Strafbefehlen können eindeutige Sachverhalte ohne Verhandlung vor Gericht abgeschlossen werden – wenn ein Beschuldigter mit der damit verbundenen Strafe nicht einverstanden ist, kommt es zu einer Hauptverhandlung.

Im Falle der Unfallfahrt in Bork sah die Staatsanwaltschaft ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung, weshalb auch die fahrlässige Körperverletzung von der Staatsanwaltschaft selbst verfolgt werden durfte. Der Beifahrer im Unfallauto erlitt im Januar Verletzungen an Kopf, Beinen und Armen.

beschädigter Zaun
Auch am Tag nach dem Unfall waren noch Spuren des Geschehens zu finden. © Calvin Konietzka

Weil bei der Trunkenheitsfahrt der Weg über ein Unternehmensgelände führte und dadurch ein Metalltor und andere Gegenstände beschädigt wurden, entstand zudem ein Fremdschaden in fünfstelliger Höhe. Das betroffene Unternehmen teilte jüngst mit, dass noch nicht alle Schäden des Unfalls beseitigt sind. Auch, weil noch auf eine Bearbeitung des Falls durch die Versicherung gewartet werde. Die gezahlten Schadensleistungen wird sie nach der nun erfolgten Verurteilung möglicherweise vom 43-Jährigen zurückfordern.

Sperrfrist für Fahrerlaubnis

Mit Erlass des Strafbefehls wurde auch die Fahrerlaubnis des Selmers entzogen. Zwar wurde dem Mann bereits in der Unfallnacht der Führerschein vorläufig abgenommen, mit der rechtskräftigen Verurteilung setzte ein Richter jetzt aber auch eine Sperrfrist für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis fest. Dazu, wie lange die Führerscheinsperre festgesetzt wurde, wollte die Staatsanwaltschaft keine Auskunft geben.

Nach Ablauf der Frist darf der Verurteilte bei der Fahrerlaubnisbehörde einen neuen Führerschein beantragen. Die entscheidet dann, ob und zu welchen Bedingungen wieder eine Fahrerlaubnis erteilt wird. Etwa eine handvoll der Unfälle in Selm sind jährlich auf Alkohol- und Drogenkonsum als Ursache zurückzuführen. Im vergangenen Jahr zählte die Kreispolizei sechs Fälle, im Jahr 2023 waren es insgesamt fünf Unfälle.