im Bild ist ein Strafgesetzbuch zu sehen.

Eine Selmerin musste sich wegen betrugs vor Gericht verantworten. © dpa

Selmerin wegen Betrugs vor Gericht: „Vorsätzlich war das definitiv nicht“

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Eine Selmerin saß auf der Anklagebank. Der Grund: Sie hatte es versäumt, den Wechsel einer ehrenamtlichen Tätigkeit in eine bezahlte anzumelden. Der Richter ermahnte die Selmerin eindringlich.

Selm

, 23.09.2022, 12:00 Uhr / Lesedauer: 1 min

Als aus ehrenamtlichem Engagement eine bezahlte Tätigkeit wurde, versäumte es eine Selmerin (43), die Arbeitsagentur in Kenntnis zu setzen und so erhielt sie Geld, das ihr nicht zustand. Das brachte sie jetzt auf die Anklagebank.

Zunächst half die Frau aus Selm unentgeltlich, dann wurde aus einer echten Herzensangelegenheit ein Job mit Entlohnung. Diesen Wechsel teilte sie dem Amt nicht mit und so flossen im Herbst 2020 knapp 700 Euro zu Unrecht auf ihr Konto. Als die Überzahlung ans Licht kam, wurde der 43-Jährigen Betrug durch Unterdrückung zur Last gelegt.

Verlegen erschien sie, die vorher nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten war, nun zu ihrer Verhandlung vor dem Amtsgericht Lünen. Dort beteuerte sie: „Vorsätzlich war das definitiv nicht.“ Corona und die Folgen hätten bei ihr zu einer regelrechten Überforderung geführt, erklärte sie, sprach aber auch davon, einen Fehler gemacht zu haben. Ihr Verteidiger fügte hinzu, dass der komplette Betrag bereits zurückgezahlt worden sei.

Die Rückzahlung und das leere Strafregister sorgten dafür, dass Anklage und Gericht ein Einsehen mit der Selmerin hatten. Die Folge: Ihr Verfahren wurde ohne Auflagen eingestellt. Allerdings nicht ohne eindringliche Warnung des Richters: „Das sollte sich natürlich nicht wiederholen.“