Große Sorgen schienen einen Selmer (64) zu erdrücken. In der Not griff er zur Flasche. Das brachte ihm neuen Ärger ein: Alkoholisiert wurde er zwei Mal hinter dem Steuer erwischt – zuletzt auch ohne Führerschein. Nun saß er auf der Anklagebank.
Schicksalsschläge sorgten im Sommer 2022 dafür, dass sich der 64-Jährige, der nie negativ aufgefallen war, förmlich betäuben wollte. Am 16. Juni beging er den ersten kapitalen Fehler.
Mit 2,76 Promille im Blut fuhr er zu einer Tankstelle in Selm, fiel dort auf und so kam die Trunkenheitsfahrt ans Licht. Polizeibeamte stellten seine Fahrerlaubnis sicher und belehrten ihn, dass er nicht mehr fahren dürfe. Doch das blendete er neun Tage später aus: Da verschlug es ihn in einen Supermarkt, wo er hochprozentigen Nachschub kaufen wollte. Er erregte die Aufmerksamkeit einer Verkäuferin und die rief die Polizei. Diesmal hatte er 2,93 Promille und war nun auch ohne Führerschein gefahren.
Im Prozess vor dem Lüner Amtsgericht räumte er die Vorwürfe nun umgehend ein und sein Verteidiger verwies auf die damalige Lage des Selmers. Der betonte zum Schluss: „Es ist mir äußerst peinlich, dass ich überhaupt hier bin. Es tut mir leid.“ Das Ganze endete für ihn, der zur Tatzeit nur vermindert schuldfähig war, mit 2450 Euro Geldstrafe und acht Monaten Sperrfrist zur Erteilung der Fahrerlaubnis.