Mit rund zwei Promille im Blut fuhr ein Mann aus Selm im Herbst 2024 mit dem Fahrrad. Eine denkbar schlechte Idee: Das Ganze endete nicht nur äußerst schmerzhaft, auch landete der 57-Jährige deshalb auf der Anklagebank. Für ihn keine Premiere.
Am frühen Abend des 18. September 2024 stieg der Selmer auf sein Rad, stürzte im Bereich der Netteberger Straße und zog sich eine Platzwunde am Kopf zu. Kurz darauf stellte sich heraus, dass der Unfall nicht von ungefähr kam. Eine Untersuchung ergab, dass der 57-Jährige 1,93 Promille hatte, somit absolut fahruntüchtig war und in dem Zustand natürlich auch nicht mit dem Fahrrad fahren durfte. Und das bescherte ihm die nächste Strafanzeige wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr.
Im Prozess vor dem Amtsgericht Lünen räumte er den Vorwurf nun sofort unumwunden ein. Er sei Alkoholiker und komme oft in Versuchung, sich die Welt schön zu trinken. Dann kriege er die Grenze nicht mehr. An den Sturz könne er sich noch erinnern, danach habe er „so einen Blackout“. Der erneute Vorfall sei ihm mehr als peinlich und er sehe ein, dass er bestraft werden müsse.
Das reuige Geständnis stand letztlich der einschlägigen Vergangenheit und einer im wortwörtlichen Sinne rasanten Rückfallgeschwindigkeit gegenüber. Der Selmer wurde zu 900 Euro Geldstrafe verurteilt. Eine Entscheidung, die er postwendend akzeptierte.