Zwei Messstellen für mobile Geschwindigkeitskontrollen kündigt der Kreis Unna für das Stadtgebiet Selm am Mittwoch (9. April) an. Am Cappenberger Damm sowie der Münsterlandstraße müssen Autofahrende damit rechnen, dass sie geblitzt werden, sollten sie mehr als 50 Stundenkilometer schnell sein. Auf genau einer dieser Straßen wurde im vergangenen Jahr ein unrühmlicher Rekord aufgestellt.
Wie die Kreisverwaltung Unna auf Anfrage mitteilt, wurden im Jahr 2024 zwei der drei größten Geschwindigkeitsverstöße im Kreisgebiet in Selm begangen. Ein Fahrzeug wurde auf der Münsterlandstraße mit 145 km/h und damit fast dreimal so schnell wie erlaubt gemessen. In einem Fall wie diesem sieht der Bußgeldkatalog ein Ordnungsgeld in Höhe von 800 Euro sowie ein Fahrverbot von drei Monaten und zwei Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg vor.
Eine ähnlich hohe Strafe dürften den Fahrer erwartet haben, der mit 91 km/h auf der Olfener Straße unterwegs war – auf dem innerörtlichen Abschnitt, der nur mit 30 befahren werden darf. Zwar ist hier „nur“ ein Bußgeld von 700 Euro vorgesehen, aber ebenfalls ein dreimonatiges Fahrverbot und zwei Punkte.
Dabei muss es jedoch nicht bleiben. Bei drastischen Verstößen – zum Beispiel, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer hinzukommt – können die Behörden auch Strafverfahren einleiten und den Entzug der Fahrerlaubnis anordnen.
Angekündigt und unangekündigt
Diese Strafen dürften umso ärgerlicher für die Betroffenen sein, als dass die Geschwindigkeitskontrollen der Kreisverwaltung im Gegensatz zu denen der Polizei im Vorfeld mit den genauen Straßen angekündigt werden. Die Kreispolizei nennt nur noch die Städte oder Gemeinden, in denen an den jeweiligen Tagen gemessen wird.
Ein weiterer Vorfall aus dem vergangenen Jahr in der Münsterstraße sorgte im Januar für Aufsehen: Zwei Selmer legten es innerhalb weniger Tage ohne Führerschein und mit gestohlenen Kennzeichen darauf an, in ihrem Auto mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt zu werden – nur, um ihre Mittelfinger auf den Radarfotos zu verewigen. Weil die Aufnahmen von so guter Qualität waren, konnte die Polizei die Identität der beiden Männer ermitteln. Auf sie wartete ein Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Beleidigung und Urkundenfälschung.

Aber auch auf andere Art lassen Verkehrsteilnehmer ihrem Unmut gegenüber den Radarmessungen freien Lauf: Immer wieder wird der unbewachte „Enforcement Trailer“ des Kreises Opfer von Vandalismus. Die Kosten dafür trägt der Vermieter der Anlagen, der die Geräte bei Bedarf auch ersetzt.