Schwerer Vorwurf gegen Geschäftspartner Mann aus Selm (45) wehrt sich gegen Verdacht

Schwerer Vorwurf gegen Geschäftspartner: Mann aus Selm (45) wehrt sich
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Technisches Gerät, das ihm zu Demonstrationszwecken überlassen war, sollte ein Händler aus Selm unerlaubt veräußert und den Erlös in die eigene Tasche gesteckt haben. Den Vorwurf der Unterschlagung bestritt der 45-Jährige nun aber vor Gericht.

Mehrere Jahre machte der Mann aus Selm Geschäfte mit einem Unternehmen aus Belgien, erhielt Technik, die er Kunden vorführte, und im besten Fall mündete das in einem Kaufvertrag. Im Mai 2017 sollte er ein Demo-Gerät allerdings verkauft und die rund 45 000 Euro einfach behalten haben.

Vor dem Amtsgericht Lünen beteuerte er jetzt jedoch, dass er auch Demo-Ware habe veräußern dürfen, dass das in der Geschäftsbeziehung „gängige Praxis“ gewesen sei. Passend dazu legte er Mails vor, in denen er den belgischen Geschäftsführer im relevanten Zeitraum um Rechnungen bat, die er, wie er nun betonte, nie erhalten haben. 2018 sei es leider zur Insolvenz gekommen.

Der Insolvenz geschuldet

Während ein früherer Mitarbeiter die Version des Angeklagten bestätigte, war der Geschäftsführer aus Belgien nach wie vor der Auffassung, dass hier eine Unterschlagung vorliege. Allerdings gab er auch an, dass Demo-Geräte eben doch verkauft werden durften. Eine Unterschlagung sah die Richterin deshalb nicht. Der offene Betrag sei vielmehr der Insolvenz geschuldet. Die Folge: Freispruch.

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