Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern: Deshalb stand ein 36-jähriger Mann aus Lüdinghausen schon mehrfach vor Gericht und muss nun für längere Zeit hinter Gitter. Die 8. Strafkammer des Landgerichts Münster verurteilte ihn am Montag (18. März) zu dreieinhalb Jahren Haft. Laut Anklage hatte er im vergangenen August ein siebenjähriges Mädchen in Lüdinghausen schwer missbraucht. Weil diese Tat unter laufender Bewährung geschah, kommen zu dem neuen Urteil noch neun Monate hinzu. Auch diese Bewährungsstrafe hatte der Mann wegen Kindesmissbrauchs in Lüdinghausen erhalten.
Am Vormittag des 13. August 2023 besuchte der Angeklagte zusammen mit seiner Schwester eine befreundete Familie. Der Familienvater war nicht im Haus. Die Mutter flocht der Schwester des Angeklagten in einem Nebenraum die Haare. In dieser Zeit war der Mann mit drei kleinen Mädchen allein im Wohnzimmer. Sie hatten Vertrauen zu ihm, nannten ihn Onkel, spielten gerne mit ihm.
Diesmal aber zog der 36-Jährige die älteste der Schwestern zu sich, während die jüngeren Mädchen Fernsehen schauten. Er verging sich massiv an der Siebenjährigen, obwohl sie „Aua“ und „Stopp“ sagte. Sie erlitt schmerzhafte Verletzungen und ein Trauma. Stunden nachdem der Angeklagte mit seiner Schwester die Wohnung verlassen hatte, offenbarte sich das Mädchen seinen Eltern. Die waren fassungslos und informierten die Polizei. Im Krankenhaus in Coesfeld wurden die Verletzungen des Kindes dokumentiert.
Opfer musste erneut aussagen
Das Amtsgericht Lüdinghausen verurteilte den Angeklagten kurz vor Weihnachten zu drei Jahren Haft. Dagegen legten er und auch die Staatsanwaltschaft Berufung ein, über die gestern am Landgericht verhandelt wurde. Der Vorsitzende der Strafkammer und der Staatsanwalt wollten den Angeklagten zu einer beiderseitigen Rücknahme der Berufung bewegen. Damit sollte dem Opfer eine erneute belastende Zeugenaussage erspart werden. Das Urteil des Amtsgerichts wäre rechtskräftig geworden. Selbst der Verteidiger des 36-Jährigen neigte dazu.
Doch der Angeklagte verstieg sich zu einer langen Tirade, die die Richter seelenruhig über sich ergehen ließen. Es sei alles eine riesige Lüge und ein klarer Fall von Rassismus, rief der Mann, der aus Eritrea stammt, in den Saal. Als er diese Vorwürfe später wiederholte, platzte dem Staatsanwalt der Kragen. Die Einlassung des Angeklagten sei die härteste Stunde in seinem Berufsleben gewesen, so der Ankläger. Hier die Rassismus-Keule zu schwingen, sei völlig deplatziert. Auch der Richter erklärte dem 36-Jährigen, dass kein Rassismus vorliege, weil ihn eine befreundete afrikanische Familie angezeigt habe.
Der Mann blieb stur. Das Opfer musste erneut unter Ausschluss der Öffentlichkeit aussagen. Am Ende brummte die Kammer dem Angeklagten noch sechs Monate mehr als das Amtsgericht auf. Genau das hatte der Staatsanwalt gefordert, während der Verteidiger auf einen Antrag verzichtete.