Schächtungsvorwürfe gegen Selmer Schlachthof haben Auswirkungen für NRW

© Günther Goldstein

Schächtungsvorwürfe gegen Selmer Schlachthof haben Auswirkungen für NRW

rnTierschutz-Skandal

Vielfach soll ein Schlachthof aus Selm Schafe und Rinder ohne Betäubung geschächtet haben. Das Thema beschäftigt nun auch den Landtag. Dabei geht es auch um Vorwürfe gegen den Kreis Unna.

Selm

, 12.04.2021, 09:30 Uhr / Lesedauer: 3 min

Wenn am Mittwoch, 14. April, der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landtags Nordrhein-Westfalen zusammenkommt, wird er sich auch mit einem Thema aus Selm beschäftigen. Es geht um die Vorwürfe gegen den Selmer Schlachthof Prott, der Schafe und Rinder ohne Betäubung geschächtet haben soll. Konkret handelt es sich um 117 Schafe und 31 Rinder, wie aus der Vorlage zur Sitzung hervorgeht.

„Entsetzt über die vorliegenden Informationen“

Tierschützer hatten dort in diesem Jahr über mehrere Wochen versteckte Aufnahmen gemacht und dokumentiert, wie brutal dort Tiere getötet wurden. Anschließend hatten sie die Aufnahmen der Tierschutzorganisation „Soko Tierschutz“ zugespielt, die den Fall auch öffentlich gemacht hatte. Die Aufnahmen, die auch unserer Redaktion in Teilen vorliegen, sind verstörend.

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Ein Aspekt, der sich auch in einem schriftlichen Bericht von NRW-Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser CDU) wiederfindet: Das Ministerium und alle beteiligten Behörden seien „entsetzt über die vorliegenden Informationen zum Verdacht der illegalen Schächtung von Tieren, insbesondere in Bezug auf die Rohheit im Umgang mit Schlachttieren in einem Schlachtbetrieb in Nordrhein-Westfalen.“

Vorwürfe gegen den Kreis Unna werden diskutiert

Doch die Vorwürfe richten sich nicht allein gegen den Schlachthof aus Selm, sondern auch gegen die Behörde, die damit beauftragt ist, ihn zu kontrollieren: das Veterinäramt des Kreises Unna. Inzwischen hat die Tierschutzorganisation auch gegen unbekannte Mitarbeiter des Kreises Anzeige erstattet, wie aus den Dokumenten des Landwirtschaftsministeriums hervorgeht. Wegen laufender Ermittlungen äußert sich der Kreis zu dem Fall gegenüber unserer Redaktion auch nicht mehr.

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Der Kreis hatte das Schlachtunternehmen noch am selben Tag, als die Anzeige der Tierschutzorganisation einging und auch der Kreis selbst einen Einblick in das Videomaterial erhielt, geschlossen und den Umgang mit Tieren untersagt. Der Kreis hatte zuvor sichergestellt, „dass es sich bei den Aufnahmen tatsächlich um den verdächtigen Betrieb handelt“, wie auch aus den Ausschussunterlagen hervorgeht. Der Schlachthof ist bis heute geschlossen. Die Staatsanwaltschaft in Dortmund hat die Geschäftsräume inzwischen untersucht und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Ihr liegt auch das vollständige Videomaterial zu dem Fall vor. Das LANUV prüft aktuell, ob dem Schlachtbetrieb aufgrund der aktuellen Vorkommnisse die hygienerechtliche Zulassung entzogen werden kann. Das Ministerium spricht in seinen Unterlagen aber von einem „kriminellen Einzelfall.“

„Hinweise konnten in der Vergangenheit nicht erhärtet werden“

Die Tierschutzorganisation „Soko Tierschutz“ wirft dem Kreis Unna vor, dass während der Filmaufnahmen nicht ein einziges Mal ein Veterinär anwesend gewesen sei, obwohl das eigentlich bei Betrieben dieser Größe vorgeschrieben ist. Das Videomaterial zeige alle Schlachtungen in dem Zeitraum, beteuerte Friedrich Mülln, Gründer der Soko Tierschutz gegenüber unserer Redaktion. Darauf seien auch Schlachtungen zu sehen, die erst um 8 Uhr morgens begonnen hätten und teilweise bis 11 Uhr mittags gedauert hätten.

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Laut einem Bericht des Kreises Unna vom 6. April 2021 an das Ministerium, habe der Schlachtbetrieb regelmäßigen amtlichen Kontrollen unterlegen, heißt es in den Ausschussunterlagen. Eine Auflistung, wann, durch wen, mit welchem

Ergebnis bzw. ob mit oder ohne vorherige Ankündigung kontrolliert wurde, liege aber weder dem Ministerium noch dem Landesamt für Natur-, Umwelt und Verbraucherschutz (Lanuv) vor. Unserer Redaktion gegenüber hatte der Kreis betont, dass die illegalen Schächtungen zu frühen Morgenstunden stattgefunden hätten und nicht angezeigt gewesen sein soll, die Kontrollmöglichkeiten seien somit begrenzt gewesen.

„Hinweise auf Schächtungen konnten in der Vergangenheit nicht beweiskräftig erhärtet werden. Es lagen weder belastbare Zeugenaussagen noch eindeutiges Beweismaterial vor“, hatte der Kreis sein Verhalten laut Ausschussunterlagen gerechtfertigt.

Vorwürfe in großer Zahl und zwei Untersuchungen

Detailliert führte der Kreis Unna laut dem Bericht auch die Vorwürfe auf, die es schon in der Vergangenheit gegen den Betrieb gegeben habe: „Zwischen 2002 - 2009 wurden aufgrund entsprechender Hinweise, dass Tiere unbetäubt geschächtet wurden, nach der Schlachtung amtlich Rinderköpfe sichergestellt und dem Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Arnsberg zur pathologisch-anatomischen Untersuchung zugeführt“, heißt es darin. Dort wurde festgestellt, dass der Todesschuss erst nach dem Tod gesetzt worden war. Ein Verfahren sei aber laut Angabe des Kreises ohne Zustimmung des Kreises mit einem Vergleich geendet. Akten aus dieser Zeit gebe es nicht mehr, weil die Aufbewahrungsfrist abgelaufen sei.

Bei einer erneuten Untersuchung konnte den Unterlagen zur Folge nicht mehr festgestellt werden, ob der Bolzenschuss erst nach dem Tod gesetzt worden war. 2017 habe es zwei Verdachtsfälle auf Schwarzschlachtungen gegeben. Die Vorgänge seien wegen eines strafrechtlich relevanten Verdachts der Urkundenfälschung ebenfalls an die Staatsanwaltschaft Dortmund abgegeben. Beide Verfahren seien laut Bericht der Kreisverwaltung aus Mangel an Beweisen eingestellt worden. 2018 und 19 hatte es laut Kreis Bußgeldbescheide gegeben, weil der Betrieb Tiere ohne gültige Ohrmarke übernommen hatte. Die Herkunft der Tiere also nicht zugeordnet werden konnte.

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Ein Ordnungswidrigkeitsverfahren habe es auch 2020 gegeben, weil der Betrieb für Tiere keine Meldungen in der Hit-Kartei abgegeben hatte. Das ist eine Plattform, in der registriert wird, in wessen Besitz sich Tiere gerade befinden.

Das Umweltministerium will nun noch einmal das Thema verpflichtende Videoüberwachung aufs Plateau heben. Ein Anliegen, für das sich NRW und Niedersachsen schon länger einsetzt, sich auf Bundeseben allerdings bisher nicht durchsetzen konnte. Bisher gibt es nur freiwillige Verpflichtungen von Schlachthöfen. Aber auch unmittelbare Konsequenzen soll der Fall in Selm bereits haben: „Aus aktuellem Anlass“ soll es im Jahr 2021 Schwerpunktkontrollen zur Betäubung von Schlachttieren in handwerklichen Schlachtbetrieben in Nordrhein-Westfalen geben, heißt es in den Ausschussunterlagen.

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