Bis zur vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar sind es noch einige Wochen. Während in der Landes- und Bundespolitik bereits viel über Wahl-Themen, mögliche Parteizusammenschlüsse und Spitzenkandidaten diskutiert wird, ist die Wahl in Selm noch kaum spürbar - oder besser gesagt sichtbar. Wahlplakate mit den Politikerinnen und Politikern sowie entsprechenden Wahlslogans hängen nämlich nirgendwo im Stadtgebiet.
Aus einem einfachen Grund: Erst sechs Wochen vor dem eigentlichen Wahltag, also ab dem 12. Januar, dürfen die Parteien auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen Werbung für sich betreiben. Spätestens sieben Tage nach der Bundestagswahl müssen alle Plakate entfernt werden, an Leuchtenträgern - also beispielsweise Laternen - bereits drei Tage später. Diesen Zeitraum sowie andere relevante Punkte hat die Verwaltung in einer neu aufgelegten Satzung „zur Regelung der Werbung für politische Zwecke während der Wahlkampfzeit“ festlegt.
2024 hatte es vor der Europawahl einige ordnungswidrig aufgehängte Plakate gegeben. Die Stadt setzte den Parteien im Anschluss eine Frist, um die Mängel zu beseitigen. In zwei Fällen wurde diese nicht eingehalten. Stadtsprecher Malte Woesmann kündigte damals an, „nach der Europawahl gemeinsam mit den Parteien die Regularien für die anstehenden Wahlen zu besprechen und zu bearbeiten“. Sichtbar wird dies nun in der neuen Satzungsauflage zum 6. Januar 2025.

Maximal zehn Großflächenplakate
Demnach darf jede Partei, Wählergruppe oder Einzelwerbende maximal zehn Großflächenplakate im Stadtgebiet aufstellen – ausschließlich auf städtischen Arealen. Für den Ortsteil Selm trifft das auf die Grundstücke gegenüber vom Hotel Olympia am Kreisverkehr Münsterlandstraße (B236)/Olfener Straße, an der Kreisstraße/Brückenstraße im Bereich Selmer Bach/Bergbaudenkmal sowie an der Neuen Werner Straße/Ecke Werner Straße zu. Und auf die Grünflächen vor der Lärmschutzwand an der Kreisstraße/Haus Berge Straße, gegenüber der Kapelle an der Südkirchener Straße/Auf der Geist, vor dem Bahnhof Selm-Beifang am Sandforter Weg sowie auf die Grünfläche vor dem Römerspielplatz.
In Bork dürfen diese Art von Plakaten am Kreisverkehr Lünener Straße/Netteberger Straße (ehemaliger Festplatz), auf der Grünfläche im Bereich der Bushaltestelle der ehemaligen Grundschule Hasse, vor dem Dorfgemeinschaftshaus sowie am Kreisverkehr Bahnhofsstraße/Vinnumer Straße vor der Bahnlinie aufgestellt werden. In Cappenberg ist die Aufstellung auf der Grünfläche im Bereich Bushaltestelle Kreutzkamp an der Borker Straße/Freiherr-vom Stein-Straße zulässig.
Neben Großflächenplakaten werden auch 800 Hängeplakate sowie Stellschilder in Selm zugelassen. Bei der Festlegung der zulässigen Anzahl für die Parteien, Wählergruppen oder Einzelwerbende ist der im Parteiengesetz verankerte Grundsatz der abgestuften Chancengleichheit zu berücksichtigen. Darin heißt es: „Die Bedeutung der Parteien bemisst sich insbesondere auch nach den Ergebnissen vorausgegangener Wahlen zu Volksvertretungen. Für eine Partei, die im Bundestag in Fraktionsstärke vertreten ist, muss der Umfang der Gewährung mindestens halb so groß wie für jede andere Partei sein.“ Die Plakatierung ist im Stadtgebiet nur am bestimmten Straßen zugelassen. Im Vergleich zur Europawahl hat sich an den Bereichen, wo Plakate erlaubt sind, kaum etwas geändert. In Cappenberg wurde die Hirschwiese herausgenommen und in Selm der Hermann-Löns-Weg sowie die Landsbergstraße.
Ortsteil Selm: Olfener Straße, Lüdinghausener Straße, Münsterstraße, Römerstraße, Ludgeristraße, Nordkirchener Straße, Auf der Sagkuhl, Auf der Geist, Südkirchener Straße, Werner Straße, Neue Werner Straße, Knappenweg, Am Buddenberg, Buddenbergstraße, Breite Straße, Brückenstraße, Sandforter Weg, Beifanger Weg, Kreisstraße
Ortsteil Bork: Kreisstraße, Gutenbergstraße, Bahnhofstraße, Vinnumer Straße, Hauptstraße, Auf der Schlucht, Südwall, Ostwall, Netteberger Straße, Lünener Straße, Waltroper Straße
Ortsteil Cappenberg: Borker Straße, Cappenberger Damm, Rosenstraße, Freiherr-vom-Stein-Straße, Brauereiknapp
Ordnungswidrigkeiten werden geahndet
Grundsätzlich dürfen Werbeträger in Selm weder an Verkehrszeichen, an Ampeln noch an Bäumen, Strom- und Ampelschaltkasten, Abfallbehälter sowie nicht außerhalb der geschlossenen Ortschaft befestigt werden. Plakate im direkten Bereich von Kreuzungen, Kreisverkehren und Einmündungen sind ebenfalls untersagt, hier muss ein Sicherheitsabstand von 30 Zentimetern eingehalten werden. Zudem gilt eine Montagehöhe von mindestens 2,5 Metern zwischen Plakat und Boden. Durch das Aufstellen beziehungsweise Aufhängen der Werbeträger dürfen keine Sichtbehinderungen für den Straßenverkehr entstehen. Eine konzentrierte Plakatierung (2 bis 3 Plakate hintereinander) ist zudem nicht gestattet.

Wer gegen die Punkte in der aktuellen Satzung verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die laut der Stadt Selm mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 1000 Euro geahndet wird. Ohne Erlaubnis aufgestellte oder nicht ordnungsgemäß angebrachte sowie nicht innerhalb von 7 Tagen entfernte Werbeträger können im Wege der Ersatzvornahme oder bei Gefahr im Verzug im Wege der unmittelbaren Ausführung durch die Stadt Selm entfernt werden. Die Kosten bemessen sich laut der Satzung am tatsächlichen Verwaltungsaufwand für die Beseitigung und werden mittels Kostenbescheid erhoben. Im vergangenen Jahr musste die Stadt nach der Europawahl tätig werden und etwa auf die Politiker der FDP zugehen, die die Plakate dann entfernt haben.