Eine umfangreiche Tagesordnung erwartet die Mitglieder des Stadtrates am 20. März in Selm. An diesem Tag soll auch der Haushalt samt Haushaltssicherungskonzept beschlossen werden, da die Stadt auch 2025 keinen ausgeglichenen Haushalt darstellen kann. Immer wieder wird bei den politischen Debatten auch Kritik an Bund und Ländern laut, die die Kommunen nicht mit ausreichenden Finanzmitteln ausstatten, um von ihnen geforderte Aufgaben zu meistern.
Dies mündet nun in einem gemeinsamen Antrag von GfS-Fraktion und Ratsmitglied Heiko Buchalik, die eine Resolution „zur finanziellen Ausstattung der Kommunen“ zur Abstimmung stellen wollen. Mit Schreiben vom 17. Februar an Bürgermeister Thomas Orlowski begründen die Antragsteller ihr Anliegen: „Die finanzielle Lage der Stadt Selm ist zunehmend angespannt“ – auch der Haushaltsplan der kommenden Jahre weise ein erhebliches Defizit auf, insbesondere die steigende Kreisumlage schränke den Spielraum der Stadt ein.
„Angesichts dieser Entwicklungen halten wir es für dringend erforderlich, dass der Rat der Stadt Selm eine klare Position bezieht und gegenüber Land und Bund auf eine nachhaltige Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung drängt“, ist in dem Schreiben zu lesen.
Einen Entwurf einer Resolution haben die Antragssteller ihrem Antrag bereits beigefügt. Das Dokument soll dem Vorschlag nach an die Landesregierung, den Landtag, die Bundesregierung und an die kommunalen Spitzenverbände verschickt werden.
5 konkrete Forderungen
In der vorgelegten Resolution stellt der Rat der Stadt Selm im Falle eines Beschlusses fest:
- Die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt ist akut gefährdet.
- Die steigenden Transferaufwendungen, insbesondere die Kreisumlage, belasten den Haushalt in nicht mehr tragbarem Maße.
- Die Finanzierung kommunaler Pflichtaufgaben durch Land und Bund ist unzureichend.

Um diese Situation zu ändern, sollen auch konkrete Forderungen durch den Rat beschlossen werden. Diese lauten:
- Eine Erhöhung der Schlüsselzuweisungen, um Pflichtaufgaben solide zu finanzieren.
- Eine Altschuldenregelung, damit Kommunen wieder handlungsfähig werden.
- Die Einhaltung des Konnexitätsprinzips („wer bestellt, bezahlt“).
- Eine Reform der Kreisumlage, damit nicht jedes Jahr noch mehr finanzieller Spielraum genommen wird.
- Langfristige Investitionsprogramme für Infrastruktur, Bildung und Klimaschutz.
Sollte sich eine Ratsmehrheit für die Resolution finden, soll die Stadtverwaltung über die Fortschritte der Umsetzung in regelmäßigen Abständen zu berichten.