Knapp zweieinhalb Jahre nachdem die Organisation Soko Tierschutz Videos vom Schlachthoff Prott in Selm veröffentlicht hatte, wird der Skandal nun am Amtsgericht Lünen verhandelt. Die Videos zeigten, wie Tiere ohne Betäubung getötet wurden. Sie sollen mit versteckter Kamera in dem Selmer Schlachthof aufgenommen worden sein.
Vor dem Start des Prozesses beantworten wir die wichtigsten Fragen.
Um welchen Tatvorwurf geht es?
Dem Chef des Unternehmens Prott aus Selm und drei Mitarbeitern wird ein massiver Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorgeworfen. Im Zeitraum zwischen dem 24. Februar und dem 18. März 2021 sollen 45 Rinder und rund 143 Schafe „unter massiver Verletzung des Tierschutzgesetzes“ geschächtet worden sein, hatte Staatsanwalt Henner Kruse nach der Anklageerhebung erklärt.
Unsachgemäß und exzessiv sollen elektronische Treibgeräte zum Einsatz gekommen sein, auch Kehlschnitte seien unsachgemäß und mehrfach durchgeführt worden, lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.
Wann wird verhandelt?
Aktuell sind drei Verhandlungstermine geplant. Los geht es am 1. September um 10 Uhr am Amtsgericht Lünen. Der nächste Termin steht am 8. September und der darauffolgende am 15. September - auch jeweils um 10 Uhr - an. Die Verhandlungen sind öffentlich und finden im Saal 127 statt.

Warum wird am Amtsgericht Lünen und nicht am Landgericht Dortmund verhandelt?
Zunächst hatte es geheißen, dass der Prozess am Amtsgericht Lünen ausgetragen wird. Im August des vergangenen Jahres ging die Zuständigkeit dann zum Landgericht Dortmund über. Der Grund: Die Strafkammer des Landgerichts sei sachlich zuständig, „weil die Strafgewalt des Amtsgerichts, die eine Freiheitsstrafe von bis zu vier Jahren vorsieht, nicht ausreichen dürfte“, hieß es damals in einer Pressemitteilung des Amtsgerichts.
Im Januar dieses Jahres war der Prozess dann wieder ans Amtsgericht Lünen zurückgegangen. Das Gericht in Dortmund kam nach Durchsicht der Akten zu einem anderen Urteil als die Verantwortlichen in der Lippestadt. Man sei nach Vorlage der Akten zu dem Schluss gekommen, dass die Strafgewalt des Amtsgerichts doch ausreichen müsste, erklärte der Direktor des Amtsgerichts, Dr. Niklas Nowatius, im Januar.
Wie könnte eine Strafe aussehen?
Durch die Verlegung des Prozesses zum Amtsgericht zurück ist klar, dass es für die vier Angeklagten im drastischsten Fall eine Freiheitsstrafe von vier Jahren gibt.
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