Manchmal „stylisch“, oft „modern“ und „gemütlich“, aber immer „voll möbliert“: Die Wohnungen, die für Selm-Bork angepriesen werden in den verschiedenen Immobilien-Portalen, unterscheiden sich erheblich von den übrigen - nicht nur in der Ausstattung, sondern vor allem auch im Preis. Die Miete wird nicht monatlich berechnet, sondern mit Tagespreisen pro Person. Bei einer Belegung im Mehrbettzimmer und Preisen von 13 bis 19 Euro lässt sich damit deutlich mehr verdienen als bei einer herkömmlichen Vermietung der gesamten Wohnung.
Die Folge: „In Bork ist es für Familien noch schwieriger, eine bezahlbare Wohnung zu finden, als ohnehin schon“, sagte Ralf Piekenbrock (Familienpartei) in der jüngsten Ratssitzung (17.11.). Er hatte auch eine Idee mitgebracht, wie sich das ändern ließe: durch eine Bettensteuer.
Kommissaranwärterinnen und -anwärter bilden die bei Borker Wohnungseigentümern so beliebte Zielgruppe: junge Beamte, die Lehrgänge im LAFP besuchen, dem Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW im Sundern in Bork. In der Regel geben die Vermieter an, wie weit der Weg zur Ausbildungsstätte ist. Manche outen sich in den Online-Anzeigen auch als interne Kenner des Schulungsbetriebs, wenn sie darauf hinweisen, dass ihr Angebot zu ganz bestimmten Unterrichtsphasen passe: „Für Lehrgang 21A und 21B“ zum Beispiel.“
Verfassungsgericht urteilte
Ralf Piekenbrock, selbst Polizeibeamter, möchte es Vermietern schwerer machen, nur an Polizeischüler zu vermieten. Und es „normalen Mietern“, wie er sie nennt, leichter machen, auch ein passendes Angebot zu finden. Die Bettensteuer, wie er von der Beigeordneten Sylvia Engemann erfuhr, sei dabei aber nicht das richtige Instrument.
Zuletzt war die Bettensteuer im Mai 2022 bundesweit Thema. Damals hatte das Bundesverfassungsgericht über ihre Zulässigkeit zu entscheiden. Die hatten Hoteliers aus Hamburg, Freiburg und Bremen infrage gestellt und das Gericht in Karlsruhe angerufen. Die Richterinnen und Richter wiesen die Beschwerde aber zurück. Die Bettensteuer sei zulässig. Sie weiteten die Angabe sogar aus: Nicht nur bei privaten Übernachtungen, sondern auch bei beruflichen - etwa der Teilnahme an einem Lehrgang - sei eine Bettensteuer verfassungsgemäß. Dass sie in Selm dennoch besser nicht zur Anwendung kommt, hat einen anderen Grund.

„Die Steuer würde die Falschen treffen“, sagte die Beigeordnete Sylvia Engemann: „nämlich die 50 Betten in den drei Beherbergungsbetrieben, die wir haben.“ Die Hotels sind angemeldete gewerbliche Beherbergungsunternehmen. Bei den Unterkünften für LAFP-Studierende ist das nicht unbedingt der Fall, wenngleich es so sein sollte. Ob als Monteurzimmer, Ferienwohnung oder Kommissaranwärter-Zimmer: Wenn jemand eine Privatwohnung so nutzt, handelt es sich um eine Nutzungsänderung. Sie muss beantragt werden. Zuständig dafür ist das örtliche Bauamt. Das kann genehmigen, muss es aber nicht. Darum scheinen längst nicht alle diesen vorgeschriebenen Weg zu gehen, um Ordnungshüter bei sich zu beheimaten: etwas, das Piekenbrock selbst auch bekannt war. Er kenne die Vorbehalte, dass „man die bestraft, die es anmelden. Die, die es schwarz machten, aber nicht.“
Hoffnung auf Neubauten
Könnte die Stadt Selm nicht kontrollieren, zu welcher Kategorie die auf den Online-Portalen versammelten Angebote gehören? Doch, das könnte sie. „Der Aufwand der Ermittlung steht aber in keinem Verhältnis zu den zu erwartenden Einnahmen“, sagte Engemann. Piekenbrock zog daraufhin seinen Antrag zurück.
Der Wohnungsmarkt in Bork bleibt auch weiter so angespannt wie kaum woanders. Immerhin: Die Bauprojekte der Volksbank im Baugebiet Neuenkamp am Lidl würden das etwas entzerren helfen, sagte Bürgermeister Thomas Orlowski. Geplant sind zwei 14-Parteien-Häuser.
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