Osterfeuer bei der Stadt Selm anmelden Das ist beim Antrag zu beachten

Osterfeuer bei der Stadt Selm anmelden: Das ist beim Antrag zu beachten
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In gut zwei Monaten wird Ostern gefeiert. Traditionell brennen viele Vereine oder Institutionen rund um die Feiertage (31. März/1. April) ein Osterfeuer ab. Diese müssen jedoch zuvor bei der Stadt Selm angemeldet sein. Darauf macht die Verwaltung in einer Pressemitteilung aufmerksam.

Das geplante Feuer muss vor dem Veranstaltungstag schriftlich angezeigt werden. Antragsformulare und die dazu gehörende Verordnung können auf der Internetseite der Stadt Selm unter dem Punkt „Osterfeuer“ heruntergeladen werden. Die Anträge liegen zudem beim Ordnungsamt zur Mitnahme bereit (Zimmer 035, Neubau Stadtverwaltung, Adenauerplatz 2). Anmeldeschluss ist der 14. März.

Bußgeld bei illegalen Feuern

Auf dem Formular muss ein Ansprechpartner oder eine Aufsichtsperson mit einer Handynummer, die Zeit, von wann bis wann das Feuer brennt, was genau verbrannt wird und welche Löschmittel bereitstehen, benannt werden. Da Osterfeuer der Brauchtumspflege dienen, müssen diese öffentlich sein. Vergangenes Jahr haben verteilt auf Ostersamstag bis Ostermontag fast 60 solche Feuer im Selmer Stadtgebiet stattgefunden.

Private Osterfeuer sind grundsätzlich nicht erlaubt, heißt es von der Verwaltung. „Laut Verordnung dürfen nur Glaubensgemeinschaften, Organisationen, Vereine und Nachbargemeinschaften ein Osterfeuer organisieren. Sollten Feuer privat durchgeführt werden, kann ein Bußgeld verhängt werden.“ Allgemein gilt, dass illegale Feuer gegen das Naturschutzgesetz verstoßen. Laut Bußgeldkatalog kann ein Verstoß mit bis zu 2.500 Euro geahndet werden.

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