Neuer Prozess um Selmer Schlachtskandal So geht es nun weiter im Fall Prott

Neuer Prozess um Selmer Schlachtskandal: So geht es nun weiter
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Das Urteil im Fall um den Selmer Schlachtskandal fiel am 15. September. Rechtskräftig wurde es allerdings nicht: Die Angeklagten legten Berufung gegen ihre Verurteilung ein. Das Verfahren um den ehemaligen Schlachthof Prott soll vor dem Landgericht Dortmund neu aufgerollt werden.

Wann es zur Verhandlung kommt, ist allerdings noch unklar. „Da kann ich noch keine seriöse Auskunft geben“, bittet Gerichtssprecher Tom Soller um Verständnis. Denn: Die Akte zu dem Fall ist noch nicht in Dortmund eingegangen. Diese wird aktuell noch in Papierform zwischen den Gerichten verschickt. Das Amtsgericht Lünen teilt auf Anfrage mit, dass eine Zustellung der Unterlagen aktuell vorbereitet wird.

Wie vor dem Amtsgericht wird der Fall auch im Berufungsverfahren wahrscheinlich vor der „kleinen Strafkammer“ verhandelt – bestehend aus einem Vorsitzenden Richter und zwei Schöffen.

Wie der Prozess konkret aussehen wird, lässt sich aber noch nicht sagen. Nachdem die Akte beim Landgericht eingegangen ist, werde der fristgerechte Eingang der Berufung geprüft und der Fall einem Richter oder einer Richterin zugeordnet. Daraufhin wird von der zuständigen Person festgelegt, wann und wie verhandelt wird.

Berufung nicht begründet

Das ist auch davon abhängig, ob die eingelegte Berufung gegen das erste Urteil begründet wurde. Die ist zwar nicht notwendig, kann aber – abhängig von der Verteidigungstaktik – sinnvoll sein. Auch ermöglicht es die Strafprozessordnung: „Die Berufung kann auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränkt werden.“ Dann könnte der Prozess vor dem Landgericht entsprechend an diese Punkte angepasst werden.

Das Urteil gegen die drei Beschuldigten ist nicht rechtskräftig. Der Fall soll neu verhandelt werden.
Das Urteil gegen die drei Beschuldigten ist nicht rechtskräftig. Der Fall soll neu verhandelt werden. © Peter Adam (Archiv)

Vom Lüner Amtsgericht heißt es jedoch, dass die Berufung durch die Verteidigung bisher nicht begründet oder auf einzelne Beschwerdepunkte beschränkt wurde. Somit würde der ganze Inhalt des Urteils als angefochten gelten.

Neue Beweismittel möglich

Damit gilt es als wahrscheinlich, dass die Zeugen aus dem ersten Verfahren – unter anderem Vertreter von Tierschutzorganisationen und des Kreises Unna – erneut gehört werden. Aber auch neue Beweismittel könnten in zweiter Instanz berücksichtigt werden.

Im ersten Urteil vor dem Amtsgericht wurde der Hauptbeschuldigte wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu drei Jahren Haft verurteilt. Er hatte mit seinen zwei Söhnen, die je zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung erhielten, illegal Schächtungen an Schafen und Rindern bei Prott durchgeführt. Die Anklage von Hubert Prott – Chef des ehemaligen Schlachtbetriebes – wurde dagegen bisher nicht vor Gericht behandelt. Er ist aus gesundheitlichen Gründen nicht verhandlungsfähig.