Rund um das Einzelhandelszentrum in Bork soll auf der Ackerfläche ein neues Wohngebiet entstehen. © Gntüher Goldstein
Wohnen in Selm
Neubaugebiet am Lidl in Bork macht künftigen Bauherren neue Vorschriften
Wie genau der Zuschnitt der Grundstücke sein wird, steht noch nicht fest. Wie die Garagendächer und Vorgärten im sieben Hektar großen Neubaugebiet Neuenkamp auszusehen haben, aber schon.
Als sich die Stadtplaner der Architekturbüros Robert Strauß Köln und HJP Planer Aachen an die Arbeit machten, stand ein Ziel fest. Die Menschen, die einmal da wohnen würden, wo sie jetzt Grundstücke, Straßen und Grünflächen anordnen, sollen sich in einem schönen Siedlungsgebiet wohlfühlen. Sie sollen stolz sagen können: „Wir wohnen im Neuenkamp.“ Und nicht: „Wir wohnen hinterm Lidl.“ So hat es Frank Pflüger, einer der drei Gründer HJP-Gesellschafter ausgedrückt.
Noch ist das anders. Die Mehrheit spricht vom Wohngebiet hinterm, am oder rund um den Lidl: eine insgesamt sieben Hektar große Fläche zwischen Bundesstraße 236 (Kreisstraße) und Netteberger Straße. Zurzeit handelt es sich um einen Acker. Das wird sich in in den nächsten Jahren ändern. Im Herbst 2021 soll die Vermarktung starten.
Volksbank schafft alleine rund 40 Wohneinheiten
Auf mehr als vier Hektar wird ein Wohnquartier für Einfamilien-, Doppel- und Mehrfamilienhäuser entstehen. Etwa die Hälfte der Fläche entwickelt die Volksbank Selm-Bork/Altlünen. Allein sie will dort rund 40 Wohneinheiten schaffen. Die anderen Eigentümer -Privatleute und Kirchengemeinde - haben sich noch nicht öffentlich geäußert. Unterm Strich dürften aber mehr als 80 Wohneinheiten entstehen.
Hinzu kommt eine nicht ganz einen Hektar große Mischbaufläche entlang der B236 für Dienstleister und nicht störendes Gewerbe: zugleich eine Art Schallschutzriegel zur viel befahrenen Straße für die dahinter liegenden Wohnhäuser. Nach Norden schließt sich eine zweieinhalb Hektar große Grünfläche an. Mit dem Votum des Stadtrates zur Aufstellung des Bebauungsplans - bis auf die Grünen waren alle dafür - fällt der Startschuss zu dem Vorhaben..
Vermarktung soll im Herbst 2021 beginnen
Der Umweltgedanke spielt für das Planerteam nach eigenen Aussagen eine große Rolle bei der Gestaltung der Fläche. Es werde die Empfehlung geben, Fotovoltaikanlagen zu bauen, sagte Jan Schollmeyer von der Gertech GmbH, die für das Energie- und Wärmeversorgungskonzept zuständig ist.
Die klimafreundliche Geothermie solle eine Rolle spielen. Sie wird mit Erdsonden oder Erdkollektoren Energie aus dem Boden ziehen. Kleine Windkraftanlagen auf den Dächern einzusetzen, wie Hubert Seier (UWG) vorschlug, sei nicht vorgesehen. Das nehme nur Platz weg für die Fotovoltaikanklagen und sei nicht so effizient, sagte Schollmeyer. Seier riet dazu, konsequent die Möglichkeiten zu einer autarken Energieversorgung zu nutzen. Ein Ziel, das sich laut des Gertech-Ingenieurs aber wohl nicht ganz verwirklichen lassen.
Wenn keine Sonnenkollektoren, dann Begrünung
Während Sonnenkollektoren und Batteriespeicher bislang nur eine dringende Empfehlung sind für die die künftigen Bauherren und -damen, ist die Dachbegrünung ein Muss. „Flach- und Pultdächer von Gebäuden sowie Garagendächer sind unter Beachtung der brandschutztechnischen Bestimmungen mit einer standortgerechten Vegetation zu begrünen“, heißt es in dem Bebauungsplanentwurf - auch um zu verhindern, dass sich das Quartier im Sommer zu sehr aufheizt. Einzige Ausnahme: Wer Sonnenkollektoren aufstellt, ist davon befreit. Auch bei der Gestaltung der Vorgärten, will die Stad nicht mit sich reden lassen.
Sowohl innerhalb des allgemeinen Wohngebietes
als auch des Mischgebietes zur Bundesstraße hin „sind die
nicht überbaubaren Grundstücksflächen zwischen Baugrenzen
einschließlich deren Verlängerung und festgesetzten Verkehrsflächen zu
mindestens 50 Prozent des jeweiligen Baugrundstücks wasseraufnahmefähig
herzustellen und zu begrünen“, heißt es im Entwurf: eine klare Absage an die populären Steingärten aus Schotter Beton und Kies. Das Bepflanzen mit Sträuchern, Bodendeckern und Stauden ist vorgeschrieben: Beete, die nicht nur angelegt, sondern auch „dauerhaft erhalten“ werden müssen.
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