Nach brutalem Raubüberfall auf Rentner in Selm Geständnis schafft keine Klarheit

Nach brutalem Raubüberfall auf Rentner in Selm: Geständnis schafft keine Klarheit
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Mit einem Geständnis ist in Dortmund der Prozess um den brutalen Raubüberfall auf einen Rentner an der Langen Straße in Selm fortgesetzt worden. Ein erster Täter war bereits 2020 zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Aktuell befindet sich dieser Mann aber auf der Flucht.

Der jetzige Angeklagte war Ende 2022 in Großbritannien festgenommen worden, wo er gemeinsam mit seiner Familie schon seit Jahren lebte. Wie es heißt, sollen am Tatort in Selm DNA-Spuren gesichert worden sein, die auf ihn als Täter hindeuten.

DNA-Spuren am Tatort

Wohl auch deshalb trat der 30-Jährige am zweiten Tag die Flucht nach vorne an und gab alles zu. Er sei zusammen mit dem bereits verurteilten Komplizen nach Selm gefahren, um „Geld zu machen“, hieß es in dem vom Verteidiger verlesenen Geständnis.

Nach dem Überfall seien sein Kumpel und er mit rund 2.800 Euro Beute geflohen. Von dem Geld will er selbst allerdings nur einen Bruchteil gesehen haben, weil er zur Tatzeit im Oktober 2018 Schulden bei seinem Mittäter gehabt habe.

Schulden als Motiv

Ohnehin versuchte der Angeklagte in seinem Geständnis alles, um seinem flüchtigen Komplizen den Großteil der Schuld zuzuschieben. „Er hat mich unter Druck gesetzt, dass ich endlich die Schulden zurückzahlen sollte“, sagte der Verteidiger. Und: „Weil ich das nicht konnte, habe ich eingewilligt, bei dem Überfall mitzumachen.“

Auch bei der Schilderung der eigentlichen Tat nahm sich der 30-Jährige selbst sehr zurück und rückte stattdessen den anderen Mann in den Fokus. Der habe den Rentner in dessen Haus gefesselt. Der habe die Beute gesucht und gefunden. Und der sei überhaupt auch als erster im Haus gewesen. „Mein Mandant konnte ihm aufgrund seiner Leibesfülle nicht so schnell folgen“, so der Anwalt.

Wie ist die Tat abgelaufen?

Das Problem für die Richter ist jetzt: Der derzeit flüchtige Täter hatte den Hergang des Überfalls in seinem Prozess ganz anders geschildert und seinerseits fast alle Schuld bei dem jetzt angeklagten Mann abgeladen. Und auch der Rentner hatte bei der Polizei zum Beispiel erzählt, nicht der „lange Dünne“, sondern der „kleine Dicke“ habe ihn gefesselt. Diese Beschreibung trifft nur auf den 30-Jährigen zu.

Den Rentner können die Richter nicht mehr befragen, weil dieser einige Wochen nach dem Überfall Ende 2018 verstorben ist. „Dennoch müssen wir versuchen, diesen Punkt aufzuklären, denn er ist für die Strafzumessung absolut von Bedeutung“, sagte die Vorsitzende Richterin Kerstin Paschke. Auch für den 30-Jährigen steht eine Strafe von um die vier Jahre Haft im Raum.

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