Berufungsprozess wegen Bandenhehlerei Mann aus Selm in Münster angeklagt

Berufungsprozess wegen Bandenhehlerei: Selmer in Münster angeklagt
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Eine Verabredung zum Verkauf gestohlener Autos nahm vor vier Jahren in Selm ihren Anfang. Sie stand unter keinem guten Stern und flog auf. Am Donnerstag kam das Verfahren gegen drei Selmer am Landgericht in Münster zum Ende. Als sie im Jahr 2020 ihre Bande gründeten, waren sie 23, 25 und 32 Jahre alt. Die beiden Jüngeren kannten sich von der Bundeswehr und waren knapp bei Kasse. Sie beschlossen, geklaute Autos zu verkaufen. Als Dritten holten sie sich einen Kfz-Fachmann mit ins Boot, der die Autos besorgen sollte.

Im Angebot hatten sie dann einen in Frankreich entwendeten Peugeot und einen Fiat. Die Fahrzeugpapiere wurden gefälscht. Dazu besorgten sie sich über das sogenannte „Darknet“ Dokumente, die bei Straßenverkehrsämtern in Dresden und Düsseldorf gestohlen worden waren. Der jüngste Tatverdächtige fungierte als Verkäufer auf Ebay Kleinanzeigen. Er schnitt sich die Haare, setzte eine Brille auf und bekam einen gefälschten Ausweis. Am 28. Januar 2021 sollte der Peugeot in Münster verkauft werden. Was die Selmer nicht wussten: Die Interessentin war von der Polizei. Die Kfz-Übergabe war eine Falle – die Männer wurden festgenommen.

Verhandlung am Amtsgericht Münster

Fast genau drei Jahre später, am 29. Januar 2024, saßen die drei Männer auf der Anklagebank im Amtsgericht Münster. Das Schöffengericht verurteilte sie wegen gewerbsmäßiger Bandenhehlerei. In der Reihenfolge ihres Alters bekamen sie Bewährungsstrafen von sechs, zwölf und 14 Monaten. Die beiden Älteren nahmen das Urteil an. Der jüngste Angeklagte legte Berufung ein, die am Donnerstag (11. Dezember) vor der 13. Strafkammer des Landgerichts verhandelt wurde. Ziel der Verteidigung war die Umwandlung der Haft- in eine Geldstrafe. Das gelang, weil der Angeklagte nicht nur geständig war, sondern sehr früh ausgepackt und damit maßgeblich zur Aufklärung beigetragen hatte.

Damit profitierte er von der sogenannten Kronzeugenregelung. Auf Antrag des Staatsanwaltes wandelte die Kammer die Bewährungsstrafe in eine Geldstrafe von 4800 Euro ab. Einbezogen wurde dabei eine weitere Geldstrafe, die der Ex-Soldat wegen unerlaubten Fernbleibens von der Truppe bekommen hatte. Acht weitere Einträge in seinem Vorstrafenregister hatte er vor allem wegen Verkehrsdelikten gesammelt. Unter anderem Trunkenheit am Steuer, Versicherungsbetrug, Unfallflucht und immer wieder Fahren ohne Fahrerlaubnis. Dem Kraftfahrzeug bleibt der mittlerweile in Senden wohnende Mann eng verbunden. Derzeit arbeitet der gelernte Verkäufer bei einer Autovermietung.