Bis zum 31. Dezember 2023 läuft die Vereinbarung zum Betrieb der Zeltstadt auf dem Gelände des LAFP in Bork zur Unterbringung und Versorgung von bis zu 750 Geflüchteten zwischen Stadt und Land. Genauer gesagt endet dann die Duldung der Stadt Selm, inzwischen hat die Bezirksregierung Arnsberg eine Verlängerung der umstrittenen Einrichtung um ein halbes Jahr bis zum 30. Juni 2024 beantragt. Der Selmer Stadtrat will am 16. November darüber entscheiden. Aber kann das Gremium das überhaupt verhindern?
Formal brauche es keine politische Entscheidung des Rates, erklärt Stadtsprecher Malte Woesmann auf Anfrage. Die Stadtverwaltung könne das im laufenden Betrieb entscheiden, stellt aber klar, „dass ein Weiterbetrieb, bzw. die Verlängerung der Duldung, nur unter Einbeziehung des Rates erfolgen wird“. Dabei komme es auch „auf die von Verwaltung und Politik geforderten Änderungen/Verbesserungen der Nutzung/Belegung in der Unterkunft an“, führt Woesmann in seiner Antwort weiter aus. Wie berichtet gehören zu den Bedingungen die Ausweitung von Integrationsangeboten, die Reduzierung auf 400 bis 500 Personen und ein verbesserter Informationsfluss gegenüber Stadt und Rat.
Und was könnte die Stadt konkret machen, sollten die Bedingungen nicht erfüllt werden? Die Errichtung der Notunterkunft sei ein „genehmigungspflichtiges Verfahren“, so Woesmann. Ohne Genehmigung könne die Bauaufsicht einschreiten und die „sofortige Nutzungsuntersagung aussprechen“, so Woesmann. Heißt konkret: Verlängert die Stadt die Duldung nicht, kann die Notunterkunft in Bork nicht weiter betrieben werden.
Nach einem größeren Polizeieinsatz im August hatte Landrat Mario Löhr gefordert, die Einrichtung bis Ende des Jahres zu schließen, die Bezirksregierung hatte jedoch früh klar gemacht, dass sie die Zeltstadt auch über das Jahresende hinaus betreiben möchte. Zuletzt hatte zudem NRW-Integrationsministerin Josefine Paul (Grüne) auf eine Kleine Anfrage im Landtag geantwortet und betont, die Zeltstadt sei ein „wichtiger Baustein“, der Forderung nach einer Schließung könne „nicht nachgekommen werden“, es handele sich um „eine erforderliche Maßnahme, um den hohen Zustrom von Geflüchteten unterbringen und versorgen zu können“.
Um den aktuellen Stand und die Zukunft der Zeltstadt geht es bei einer nächsten Informationsveranstaltung in Bork. Stadt und Bezirksregierung laden am Montag (6. November) in die Mensa des LAFP ein. Die Bezirksregierung spricht in ihrer Einladung davon, man habe sich mit der Stadt darauf geeinigt, die Nutzung der Notunterkunft „möglicherweise (...) zu verlängern“.
Sollten Stadt und Politik die Duldung nicht verlängern, müsste die Kommune nach einer früheren Schätzung rund 200 bis 250 Geflüchtete kommunal aufnehmen und betreuen.
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