Nächste Runde für Lärmaktionsplan in Selm Stadt weist Kritik von Bürgern zurück

Nächste Runde für Lärmaktionsplan: Stadt weist Kritik von Bürgern zurück
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Der Lärmaktionsplan geht in Selm in die vierte Runde. Nachdem der Ausschuss für Stadtentwicklung, Mobilität, Umwelt- und Klimaschutz in seiner Sitzung Anfang November den neuesten Entwurf zur Kenntnis genommen hat, wurde zu einer Online-Beteiligung aufgerufen, die vom 8. bis 24. November stattfand. Im Ausschuss für Stadtentwicklung, Mobilität, Umwelt- und Klimaschutz am Donnerstag (5. Dezember) stellt die Stadt Selm die Ergebnisse offiziell vor.

Der Landesbetrieb Straßen.NRW und mehrere Fachbereiche des Kreises Unna haben nichts an dem jüngsten Entwurf auszusetzen. Der Fachbereich Gesundheitsschutz und Umweltmedizin kritisiert hingegen die neuen Grenzwerte für Lärmbelastung. Während diese derzeit 65 Dezibel am Tag und 55 Dezibel bei Nacht betragen, sollen sie im neuen Entwurf auf 70 Dezibel tagsüber und 60 Dezibel nachts angehoben werden. Die Stadt stellt dem gegenüber, dass sie sich an einem Erlass des Landesministeriums für Umwelt orientiert. Es solle aber in der fünften Runde des Lärmaktionsplans geprüft werden, ob man die Grenze nicht beibehalten könne.

Stadt teilweise nicht zuständig

Auch von Seiten der Bürger gab es Kritik an dem aktuellen Entwurf: In einer anonymen Stellungnahme wird erklärt, dass auch die Olfener Straße am Ortsausgang ein hohes – und lautes – Verkehrsaufkommen habe. „Vor allem im Sommer durch illegale Motorräder ist die Lärmbelastung extrem hoch“, heißt es. Außerdem gebe es Lastwagen und Traktoren, die sich nicht an die Begrenzung auf 30 Kilometer pro Stunde hielten, wodurch die Fahrzeuge „extreme Lautstärken und Vibrationen im ganzen Haus“ verursachen würden. Ein fester Blitzer, so meint der Bürger oder die Bürgerin, würde dort helfen.

Die Stadt Selm bezieht dazu Stellung: Für die Olfener Straße ist Straßen.NRW zuständig, nicht die Stadt. Und für die Tempokontrollen seien der Kreis Unna und die Polizei federführend. Aber die Verwaltung versichert, dass man „regelmäßige oder stationäre Überwachungen der zuverlässigen Höchstgeschwindigkeit“ fordere.

Die vier Windräder an der Lüdinghausener Straße zwischen Selm und Nordkirchen
Die vier Windräder zwischen Selm und Nordkirchen sind einem Bürger zu laut (Archivbild). © Arndt Brede

Den Vorschlag eines Bürgers, einen Straßenabschnitt der B236 in den Lärmaktionsplan einzupflegen, lehnt die Stadt ab. Zwar habe man die Strecke in der Vergangenheit im Plan berücksichtigt, doch habe sich die Stadt für die vierte Runde „dazu entschieden, sich auf die nach EU-Umgebungslärmrichtlinie kartierungspflichtigen Straßenabschnitte zu beschränken.“ Hierbei ist vorgesehen, dass nur Hauptverkehrsstraßen berücksichtigt werden, auf denen im Jahr drei Millionen Fahrzeuge unterwegs sind.

Ein anderer Bürger bittet um Berücksichtigung der Lüdinghausener Straße, dort würde es durch die vier Windräder zu „extremer Lärmbelastung“ kommen. Nach EU-Umgebungslärmrichtlinie seien diese aber nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung der Stadt, wie diese erklärt.

Berichtspflicht bis Januar

Weil sie die Einwände so widerlegen konnte, empfiehlt die Verwaltung, den Lärmaktionsplan der vierten Runde so wie vorgeschlagen zu beschließen – vor allem, weil bis zum 18. Januar 2025 ein Bericht über das Umweltbundesamt an die EU übermittelt werden muss. Um diese Deadline einhalten zu können und dem Verfahren gerecht zu werden, sei eine zeitnahe Beschlussfassung – möglichst noch in diesem Jahr – erforderlich.

Laut dem aktuellen Entwurf des Lärmaktionsplans gibt es in Selm circa 396 Menschen, die in einem Gebiet leben, wo tagsüber 70 bis 74 Dezibel herrschen. Das überschreitet die in der vierten Runde festgelegten Auslösewerte, die sich negativ auf die Gesundheit auswirken können. Von dem Höchstwert bei Nacht, der bei 60 bis 64 Dezibel liegt, sind sogar 439 Einwohner betroffen.

Um die Lärmbelästigung zu mindern, will die Stadt Selm Maßnahmen ergreifen: So soll zum Beispiel der ÖPNV in betroffenen Gebieten ausgebaut werden, um das Verkehrsaufkommen zu reduzieren. Außerdem sollen Fahrbahnen saniert und an einigen Stellen Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 Kilometer pro Stunde ausgesprochen werden. Des Weiteren soll in Erwägung gezogen werden, Lärmschutzwände aufzustellen und -fenster zu verbauen.