
Angebotsbebauungsplan oder vorhabenbezogener Bebauungsplan? Die meisten sind da jetzt raus. Für sie sind das nur zwei mehr oder eher weniger geläufige Begriffe aus dem Baurecht. Nichts, über das man sich als Laie länger den Kopf zerbrechen müsste. Das sollen lieber die machen, die dafür ausgebildet sind. Stimmt, wenn es nicht um das Hotelquartier am Schloss Nordkirchen ginge: ein ebenso zentrales wie umstrittenes Projekt für die Ortsentwicklung. Und wenn sich die Öffentlichkeit dabei nicht zum ersten Mal ausgeschlossen fühlen müsste.
Politik und Verwaltung dürfen sich nicht wundern über das Misstrauen. Die Sache mit dem Genussschein über sage und schreibe vier Millionen Euro war erst durch Recherchen dieser Zeitung zum öffentlichen Thema geworden. Da war die durchaus risikoreiche Vereinbarung mit dem Investor des Hotelquartiers längst beschlossene Sache. Ein Unding. Daraus hat aber offenbar niemand etwas gelernt.
Traurig und instinktlos
Der Wechsel des Planungsinstrumentes - so unspektakulär das vielleicht sein mag - erfolgte wieder hinter verschlossenen Türen. Hätte die Verwaltung die angebliche Notwendigkeit von sich aus erklärt, würde sich vermutlich kaum jemand wundern. Erst das erneute Auslassen einer öffentlichen Diskussion macht daraus ein Thema.
Trauen die Verantwortlichen den Bürgerinnen und Bürgern etwa nicht zu, das zu begreifen, was auch ihnen Juristen erklärt haben? Das wäre traurig. Instinktlos wäre es indes, die Angelegenheit erst gar nicht wichtig zu finden. Schließlich geht es nicht nur um Schule, Schwimmbad, Hotel, Praxen und Wohnungen in kostbarster Lage, sondern um noch mehr: um Vertrauen.
Hotelquartier am Schloss Nordkirchen : Überraschung: Gemeinde wechselt das Planungsinstrument
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