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Rund um die Zeltstadt in Bork und deren Belegung gab es in den vergangenen Wochen und Monaten immer wieder Diskussionen. Für rund 750 Menschen ist die Flüchtlingsunterkunft am LAFP ausgerichtet.
Doch wie gelangen die Geflüchteten eigentlich zu ihrer vorübergehenden Unterkunft in der Borker Zeltstadt? Der aktuelle Prozess in NRW besteht aus verschiedenen Schritten:
- Asylbegehrende, die ins Land NRW einreisen, melden sich zunächst in der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Bochum. Dort erfolgt sodann eine sogenannte „Vollregistrierung“, dabei geht es vor allem um eine Überprüfung der Identität des Geflüchteten mit Hilfe des Passes und biometrischer Daten. Zudem wird die Zuständigkeit des Landes NRW im Rahmen der sogenannten EASY-Verteilung überprüft. Über dieses computergesteuertes Verteilungssystem stellt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) fest, welches Bundesland für die Aufnahme des Asylsuchenden zuständig ist. Bei Bedarf besteht auch ein medizinisches Hilfsangebot. „Insgesamt dauert der Prozess wenige Stunden bis hin zu einer Übernachtung“, erläutert Christoph Söbbeler, Sprecher der Bezirksregierung Arnsberg, auf Anfrage.
Erstaufnahme auch in Unna
- Aus der Landeserstaufnahmeeeinrichtung heraus werden die Asylanwärter, die in NRW bleiben, schließlich in eine von aktuell sechs Erstaufnahmeeinrichtungen im Landesgebiet gebracht (unter anderem gibt es eine in Unna, aber auch in Essen oder Mönchengladbach). Dort erfolgt eine ärztliche Untersuchung auf übertragbare Krankheiten einschließlich einer Röntgenaufnahme der Atmungsorgane. Ab diesem Zeitpunkt erhalten die asylsuchenden Personen auch finanzielle Leistungen. Die Geflüchteten werden zur Äußerung ihres Asylgesuches sowie gegebenenfalls auch zur Anhörung zugeführt. Nach den ersten Zuführungsschritten zu den zuständigen BAMF-Außenstellen (die Aufenthaltsdauer in EAE hängt auch von BAMF-Auslastung ab, teilt die Bezirksregierung mit) gelangen die Asylsuchenden zur weiteren Unterbringung und Versorgung in eine zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) transferiert.
- Zu diesen zählt neben zahlreichen anderen Einrichtungen in ganz NRW auch die Zeltstadt in Bork. In diesen residieren die Asylanwärter bis zu ihrer kommunalen Zuweisung, bei einem positiven Ergebnis des Asylantrags reisen sie also weiter an ihren neuen Wohnort. Im Falle der Ablehnung ihres Asylantrags bleiben sie in Bork oder an den anderen Standorten bis zu ihrer Ausreise oder bis zum Vollzug einer Abschiebungsandrohung bzw. -anordnung
Dauer sehr unterschiedlich
- Der Aufenthalt in den Landesunterbringungseinrichtungen ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Personen, die im Asylverfahren sind, werden spätestens nach Ablauf bestimmter Maximalfristen kommunal zugewiesen: Familien mit Kindern nach 6 Monaten, alle übrigen Personengruppen spätestens nach 18 oder 24 Monaten. „Bei positiver Entscheidung des BAMF über den Asylantrag erfolgt die Zuweisung unverzüglich, aber z.B. auch im Falle von humanitären Gründen. Insofern lässt sich eine durchschnittliche Aufenthaltsdauer nicht valide darstellen“, berichtet Sprecher Christoph Söbbeler. Im Gespräch mit dieser Redaktion hatte sich ein in der Zeltstadt untergebrachter Flüchtling neben hygienischen Mängeln auch über die Dauer des Asylverfahrens beklagt, auch im Vergleich zu anderen Asylanwärtern in der gleichen Einrichtung.
- Wer also in Bork eintrifft, war schon in zwei anderen Einrichtungen in NRW und muss darauf hoffen, möglichst schnell eine positive Rückmeldung zu bekommen und dann eine Wohnung an einem anderen Ort beziehen zu bedürfen. In dieser Situation befinden sich aktuell die Bewohner mit unterschiedlichen Hintergründen.
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