Preiserhöhung bei Heizstrom bei EON in Lünen, Werne, Selm Verbraucherzentrale rät zu Wechsel

Preiserhöhung bei Heizstrom bei EON: Verbraucherzentrale rät zu Wechsel
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Der Energieversorger Eon kündigt für Februar dieses Jahres eine erhebliche Preissteigerung bei Heizstrom an. Die Folge: Für Kunden im Grundversorgungsbereich wird es teurer. „Verbraucher mit Nachtstromspeicherheizung oder Wärmepumpe, die die E.ON-Grundversorgung nutzen, sollten sich bald um einen neuen Tarif bemühen“, rät Pia Blödow von der Verbraucherzentrale Lünen.

Zum Wechseln haben Bürgerinnen und Bürger aus Lünen, Werne und Selm nach Eon-Angaben zwei Wochen Zeit. Wer von einer Preisanpassung betroffen ist, darf auch außerordentlich kündigen. „Hier ist es ratsam, bei einem Anbieterwechsel die Kündigung gegenüber dem Versorger selbst auszusprechen und erst danach einen neuen Versorger zu beauftragen“, heißt es in einer Mitteilung der Verbraucherzentrale.

Nachtspeicherofen
Bei den sogenannten Nachtspeicheröfen oder auch als Nachtstromspeicherheizung bekannt, handelt es sich um elektrisch betriebene Heizungen. © picture alliance / dpa

Die Verbraucherschützer empfehlen, Vergleichsportale wie Verivox oder Check24 für alternative Tarife zu nutzen. Hier gibt es spezielle Vergleiche für Wärmepumpen- und Nachtstrom. „Um einen passenden Heizstromtarif zu finden, müssen Verbraucherinnen und Verbraucher wissen, wie der Heizstrom bei ihnen gemessen wird, das heißt welche Stromzähler verbaut sind“, erklärt Blödow.

Weitere Informationen bieten die Verbraucherzentrale NRW und die Vergleichsportale. Lokale Anbieter können ebenfalls attraktive Angebote haben. Eon selbst wendet sich bis zum 31. Januar mit einem alternativen Angebot an Bestandskunden.

Worauf sollte man bei der Suche achten?

Wichtig ist es, die Vergleichsportal-Filter richtig zu setzten. Den Filter „direkte Wechselmöglichkeit über das Portal“ sollten Verbraucher abschalten, um mehr Tarife zu sehen. „Da die Auswahl an Heizstromtarifen kleiner ist als bei Haushaltsstrom, empfehlen wir, eine längere Vertragslaufzeit von bis zu 24 Monaten bei den Filtereinstellungen zunächst zuzulassen. Grundsätzlich ist aber eine kürzere Laufzeit von nur zwölf Monaten empfehlenswert“, erläutert die Beraterin.

Ein Anbieterwechsel ähnelt dem des Haushaltsstroms. Dennoch sind spezielle Informationen nötig, um Tarifvergleiche anzustellen. Zusätzlich zum verbauten Stromzähler müssen Bürgerinnen und Bürger auch ihren Jahresverbrauch kennen.

Hier ändert sich der Bedarf saisonal stark. Bei Zweitarifabrechnung sind Verbrauchswerte für den Hoch- und Niedertarif erforderlich. Anders als bei anderen Heizsystemen, wie Öl-, Gas- oder Nachtspeicherheizungen, lässt sich der Verbrauch der Wärmepumpe nicht über einfache Formeln hochrechnen.