Mehr als sechs Jahre Haft für Einbrecher-Trio Überwachung des Tatfahrzeugs offenbart Motive der Täter

Lange Haft für Einbrecher: Überwachung des Tatfahrzeugs offenbart Tätermotive
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Die Entscheidungen im großen Einbrecherprozess am Landgericht in Münster sind gefallen. Knapp zehn Monate nachdem die Täter auch Selm heimgesucht hatten, verurteilte die 8. Große Strafkammer sie am Donnerstag (19.9) zu mehrjährigen Haftstrafen. Dass die drei Albaner lange im Gefängnis bleiben würden, war schon zu Prozessbeginn Anfang August klar. Denn da schlossen sie einen Deal mit Gericht und Staatsanwaltschaft und legten Geständnisse ab. Im Gegenzug bot die Kammer für jeden Angeklagten einen Strafrahmen an und blieb gestern dichter am oberen als am unteren Rand: Sechs Jahre und neun Monate für den 39-Jährigen, sechs Jahre und drei Monate für den 47-Jährigen sowie sechs Jahre für den 36-jährigen Komplizen.

In ihren Plädoyers hatten die fünf Rechtsanwälte der drei Albaner Strafen am unteren Rand des Rahmens beantragt. Bei der Staatsanwältin war es umgekehrt. Sie schöpfte den Deal voll aus und forderte einmal sieben und zweimal sechseinhalb Jahre Gefängnis. Alle drei Albaner waren nicht vorbestraft. Das berücksichtige die Staatsanwältin. Allerdings hätten sie nun mit hoher krimineller Energie gehandelt und einige ihrer Opfer schwer traumatisiert.

Interessant waren am Donnerstag neben der Urteilsverkündung auch einige Passagen aus der Innenraumüberwachung des Tatfahrzeugs. Sie offenbarten die Motive der Täter und ihr Weltbild. Sätze wie „Wir müssen Schmuck klauen“, „Wir müssen Drogen kaufen“ und „Der Deutsche kauft sich ein Auto für 2000 Euro, der Albaner für 20.000 Euro und dann schuftet er auf dem Bau“ waren zu hören.

Schmiere stehen im Park

Der vierte Angeklagte, ein 53- jähriger Kosovare mit deutschem Pass, hatte als einziger keine Verständigung geschlossen. Er muss vier Jahre ins Gefängnis. Für ihn forderte die Staatsanwältin gestern viereinhalb Jahre. Sein Verteidiger bat um ein deutlich milderes Urteil. Hier klafften die Einschätzungen klar auseinander. Die Anklägerin sah die Beihilfe des Mannes zu Dutzenden Wohnungseinbrüchen in ganz NRW von August 2023 bis Februar 2024 als erwiesen an. Der Verteidiger wies das zurück. Der in Wattenscheid lebende und einschlägig vorbestrafte Mann hatte den drei Albanern bei der Ausleihe eines VW-Golf als Dolmetscher geholfen. Den Wagen nutzten die Einbrecher als Tatfahrzeug.

Laut Verteidiger hat sein Mandant von dieser Absicht nichts gewusst und nur ein- bis zweimal zum Autovermieter Kontakt gehabt. Die Beweisaufnahme ergab etwas anderes. Außerdem hatte die Polizei den 53-Jährigen in Düsseldorf am 13. Januar auf frischer Tat ertappt, als er in einem Park Schmiere stand und seine Komplizen mit einem Pfiff warnte. Die stiegen gerade in ein Haus ein. Nur diese Tat gab der Mann zu. Von einem weiteren Einbruch am selben Tag ganz in der Nähe will er nichts gewusst haben. Die Kammer folgte im Wesentlichen der Einschätzung der Staatsanwältin.

Die drei Albaner wollen in ihre Heimat abgeschoben werden, sobald sie die Hälfte ihrer Strafe verbüßt haben. Das ist mittlerweile gängige Praxis bei Tätern aus Osteuropa, um der Überlastung der Justizvollzugsanstalten zu begegnen.