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Fahrlässige Körperverletzung? Zeitungsbote von einem Hund gebissen
Gericht
Eheleute aus Bork mussten jetzt vor Gericht erscheinen, weil ihr Hund einen Zeitungsboten auf ihrem Privatgrundstück gebissen hat. Der Vorwurf: fahrlässige Körperverletzung.
Im Sommer 2020 wurde ein Zeitungsbote auf einem Privatgrundstück in Bork von einem Hund gebissen. Die Dame des Hauses sollte sich nun wegen fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht verantworten. Sie versicherte jedoch, gar nicht Halterin des Tieres zu sein.
Am Abend des 19. Juni des vergangenen Jahres brachte der Mann die Zeitung, betrat dafür das Grundstück des Selmer Paares und machte unliebsame Bekanntschaft mit dem Vierbeiner, der ihn biss. Den Eheleuten wurde daraufhin vorgeworfen, den Hund frei laufen gelassen zu haben, obwohl sie gewusst hätten, dass er den Boten nicht gemocht hätte. Beide erhielten Strafbefehle mit Geldstrafen. Während er seine Strafe akzeptierte, legte sie Einspruch ein.
„Ich werde jetzt noch angeklagt, weil ich den Mann ins Krankenhaus gebracht habe“
Nun wurde der Fall im Amtsgericht Lünen verhandelt und die Selmerin erklärte, dass ihr Mann der Halter des Tieres sei und den Berechtigungsschein besitze. Sie sei nur dabei gewesen – so wie ihre Kinder und eine Nachbarin auch. Sie alle könnten doch nicht dafür verantwortlich gemacht werden. „Ich werde jetzt noch angeklagt, weil ich den Mann ins Krankenhaus gebracht habe“, beschwerte sich die 55-Jährige, sprach davon, dass der Hund den Boten nur eben geratscht habe und der das Tier auch provoziert habe. Tatsächlich blieb ihr eine Strafe erspart: Das Verfahren wurde ohne Auflagen eingestellt.
Lebt im Sauerland und fühlt sich dort überaus wohl. Saß vor über 20 Jahren zum ersten Mal in einem Gerichtssaal, um über einen Prozess zu berichten und hat dabei ihren Traumjob gefunden.
