Wie bereits berichtet ermittelt die Staatsanwaltschaft Dortmund gegen einen Mann aus Selm wegen des Verdachts, kinderpornografisches Material besessen und verbreitet zu haben. Der Fall hat Konsequenzen für eine Kindertagespflege, die derzeit (seit Anfang März) geschlossen bleibt. Die Tagesmutter stand in Kontakt mit dem Verdächtigen, gegen sie wird allerdings nicht ermittelt.
Die Ermittlungen gegen den Mann laufen bereits seit 2023, die Verbindung zu der Tagesmutter fiel der Staatsanwaltschaft aber offenbar erst Anfang diesen Jahres auf. Sonja Frodermann, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Dortmund, erklärt dazu auf Anfrage dieser Redaktion: „Es trifft zu, dass die Staatsanwaltschaft die Stadt Selm im Februar 2025 informiert hat. Hintergrund ist, dass sich erst im Zuge der ersten Auswertung der bei der Durchsuchung sichergestellten Datenträger Hinweise auf die berufliche Tätigkeit der Kontaktperson des Beschuldigten als Tagesmutter ergeben haben.“
Beschuldigter auf freiem Fuß
Eine Durchsuchung, bei der die entsprechenden digitalen Beweismittel sichergestellt wurden, gab es im Dezember 2023, die erste Auswertung nahm also etwa ein Jahr in Anspruch. „Das ist – im Vergleich mit anderen ähnlichen Verfahren – vergleichsweise schnell, durch die massive Belastung der Polizeibehörden mit ähnlich gelagerten Verfahren und die immer größeren Datenmengen dauern Auswertungen häufig noch deutlich länger“, informiert die Staatsanwältin.
Dennoch führt die zeitliche Differenz in diesem speziellen Fall dazu, dass Stadt und Eltern erst mehr als ein Jahr nach Beginn der Ermittlungen informiert werden konnten. Weil die Ermittlungen noch laufen, befindet sich der Verdächtige laut Staatsanwaltschaft weiterhin auf freiem Fuß. „Der Beschuldigte befindet sich nicht in Untersuchungshaft. Über etwaige berufliche Folgen liegen mir bisher keine Erkenntnisse vor“, erklärt Sprecherin Sonja Frodermann.

Ermittlungsdauer noch unklar
Angaben zu einem konkreten Zeitraum, in dem sich die möglichen Taten des Beschuldigten bewegen, macht die Staatsanwaltschaft auf Anfrage ebenfalls nicht. „Ermittlungen in derartigen Fällen laufen in der Regel so ab, dass die bei der Durchsuchung sichergestellten Datenträger zunächst ausgewertet werden. Ob sich dabei Hinweise auf weitere Straftaten ergeben und welchen Zeitraum diese betreffen, hängt dann von dem Ergebnis der Auswertung ab“, schildert Sonja Frodermann. Nach Informationen dieser Redaktion hat die Stadt zu der Informationsveranstaltung in der Burg Botzlar aber die Eltern der Kinder eingeladen, die seit 2015 in der Kindertagespflege betreut wurden. Die Tagespflege existierte zuvor bereits mehrere Jahre.
Erst nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens entscheidet die Staatsanwaltschaft darüber, ob die Indizien für einen hinreichenden Tatverdacht und damit eine Anklage ausreichen. Sollte Anklage erhoben werden, kann es zu einem Gerichtsverfahren und einer möglichen Verurteilung des Beschuldigten kommen. Angaben zu der untersuchten Datenmenge oder der voraussichtlichen Dauer der weiteren Ermittlungen kann die Staatsanwaltschaft nach Angaben der Sprecherin derzeit nicht machen.