Diskussionen um Pferde bei Martinsumzügen Unter diesen Bedingungen dürfen sie in Selm dabei sein

Diese Auflagen gibt es für Pferde bei Martinsumzügen in Selm
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Es gehört zur Tradition, dass St. Martin die beliebten Laternenumzüge im November „hoch zu Ross“, also auf einem Pferd reitend, begleitet. Auch in Selm, Bork und Cappenberg sind die Veranstaltungen zum Martinstag in diesem Jahr wieder fester Bestandteil des Terminkalenders. In Dortmund sorgte kürzlich der Fall einer Veranstalterin für Aufsehen, die aufgrund als zu streng empfundener Auflagen für die Teilnahme von Pferden seitens des Veterinäramts der Stadt „ihren“ St. Martin in diesem Jahr lieber zu Fuß ins Rennen schickt.

Ordnungsamt erteilt Genehmigung

Auch in Selm müssen im Vorhinein bestimmte Bedingungen erfüllt sein, damit die Vierbeiner beim Martinszug mitmachen können. Für die Genehmigung der Umzüge in der Stadt ist das Amt für Bürgerservice und Öffentliche Ordnung, besser bekannt als Ordnungsamt, zuständig. Dies teilt die Pressestelle der Stadt Selm auf Anfrage mit.

Demnach müssen folgende Auflagen in Bezug auf Pferde erfüllt sein: Volljährigkeit des Reiters/der Reiterin, nötige Erfahrung des Reiters/der Reiterin und des Pferdes sowie ein Versicherungsschutz für den Einsatz des Pferdes. Diese Punkte seien in den vergangenen Jahren im Kern nicht verändert, sondern lediglich im Rahmen von Coronaschutzverordnungen ergänzt worden, heißt es in der Erklärung der Stadt weiter.

Auflagen gibt es nicht überall

Die Einhaltung der Auflagen werde durch „stichprobenartige“ Kontrollen sichergestellt. „Veranstalter werden auf eventuelle Mängel beziehungsweise Unzulänglichkeiten hingewiesen“, lässt die Stadt wissen. Bisher sei noch keinem Martinsumzug in Selm die Genehmigung verweigert worden. „Unter Umständen sind Anpassungen erforderlich gewesen, welche im Dialog geklärt wurden“, heißt es abschließend.

Ob es konkrete Auflagen zur Teilnahme von Pferden an Martinsumzügen gibt, unterscheidet sich von Stadt zu Stadt beziehungsweise von Landkreis zu Landkreis. So ist im Kreis Coesfeld, also in der direkten Nachbarschaft der Stadt Selm, die Begleitung von Martinszügen mit Pferden derzeit nicht erlaubnispflichtig, da die Umzüge nicht als gewerbsmäßige Tätigkeit eingestuft werden. In Nordkirchen beispielsweise werden die Veranstaltungen daher nur angezeigt und nicht offiziell angemeldet.

Zum Thema

Martinsumzüge in Selm

7. November: DRK Kita Entdeckerland Selm

9. November: Männerring Netteberge e.V.

9. November: IG BCE Ortsgruppe Selm/Bork

10. November: Martinsgesellschaft Heimatverein Bork

11. November: Heimatverein Cappenberg

13. November: Katholische Tageseinrichtung St. Josef