In der Allgemeinverfügung des Kreises Unna stehen die aktuellen Coronaregeln. Und, wie lange sie befristet sind. © Marie Rademacher
Coronavirus
Corona-Hotspot: Welche Regeln gelten noch bis wann im Kreis Unna?
Der Kreis Unna ist mit einer Inzidenz von weit über 50 ein Gebiet, an dem Gefährdungsstufe 2 gilt. Welche Regeln das mit sich bringt und wie lange sie gelten? Ein Überblick.
Gefährdungsstufe 2: Der Kreis Unna ist mit einem Inzidenzwert von deutlich über 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern ein Corona-Hotspot. Es gelten also strengere Regeln als in anderen Regionen NRWs. Festgeschrieben ist das in der so genannten Allgemeinverfügung des Kreises.
Die erste Version davon galt ab dem 11. Oktober und hatte eine Befristung bis zum 25. Oktober. Zwischendurch gab es aber verschiedene Aktualisierungen und neue Vorgaben vom Land NRW. Was gilt jetzt noch bis wann? Wie lange wird es Maskenpflicht in der Fußgängerzone von Lünen geben, wann ist in Fuß- und Handball wieder Spielbetrieb möglich? Ein Überblick und die aktuellen Regeln und ihre Fristen.
Mund-Nase-Schutz in einigen Fußgängerzonen
Die verschärfte Maskenpflicht im Kreis Unna gilt derzeit in bestimmten, besonders belebten Bereichen in den Städten Lünen, Werne, Fröndenberg und Schwerte. Das wird auch noch eine Weile so bleiben. Und zwar so lange, bis der Kreis Unna die Bestimmung explizit wieder aufhebt, wie Kreis-Sprecher Max Rolke auf Anfrage der Redaktion erklärt. Die Regelung gilt als „bis auf Widerruf“, wie es in der Allgemeinverfügung des Kreises heißt.
Private Feiern
So steht es auch für die dringliche Empfehlung des Kreises geschrieben, was Feiern im privaten Bereich angeht. Bis zum Widerruf gilt hier die Bitte des Kreises, „Feierlichkeiten möglichst infektionssicher und mit nicht mehr als zehn Personen durchzuführen“.
Zu privaten Feiern im öffentlichen Raum steht nichts in der aktuellen Allgemeinverfügung des Kreises - aber in der Coronaschutzverordnung des Landes NRW. In Gebieten, in denen - wie im Kreis Unna - Gefährdungsstufe 2 gilt, dürfen an Festen außerhalb der Wohnung im öffentlichen oder angemieteten Raum höchstens zehn Personen teilnehmen. Die Coronaschutzverordnung des Landes gilt mindestens bis zum 31. Oktober.
Kontaktverbot
Auch das Kontaktverbot für Corona-Hotspots wie den Kreis Unna ist auf Landesebene festgelegt. „Ab einer 7-Tages-Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner dürfen sich Gruppen von höchstens fünf Personen in der Öffentlichkeit treffen. Diese maximalen Personenzahlen gelten nicht bei Familien (Verwandten in gerader Linie, Geschwistern, Ehepartnern, Lebenspartnern) oder – unabhängig von Verwandtschaftsverhältnissen – Personen aus ein oder zwei Haushalten“, erläutert das Land dazu in der Verordnung, die vorerst bis mindestens 31. Oktober gilt.Spiel- und Wettbewerbsbetrieb in Kontaktsportarten
Ein Punkt, in dem die Allgemeinverfügung etwas weiter ging als die Coronaschutzverordnung des Landes NRW, war das Verbot des kompletten Spiel- und Wettbewerbsbetriebs in der Kontaktsportart Fußball.
Das gilt laut Allgemeinverfügung des Kreises Unna „bis zum Ablauf des 25. Oktober“. Am Freitag (23. Oktober) teilte der Kreis mit, dass die Regelung dem 26. Oktober tatsächlich nicht mehr gilt. „Der Grund: Das Land NRW möchte einheitliche, klare und verbindliche Regeln für Gebiete, in denen die Infektionszahlen über der Schwelle von 35 bzw. 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern in sieben Tagen liegen, statt unterschiedliche Einzelfall-Regelungen in den Kreisen“, erklärte Max Rolke auf der Homepage des Kreises.
Regeln für Schulen und Kitas
Der Kreis empfiehlt das Tragen eines Mundschutzes an weiterführenden Schulen auch während des Unterrichts, das Land NRW hat in der Sekundarstufe eine Maskenpflicht angeordnet. Außerdem sollen die Schüler möglichst im Klassenverband bleiben - in Kitas wird die Betreuung in festen Bezugsgruppen dringlich empfohlen. Die Empfehlungen werden, so Max Rolke, auch nach den Ferien weiter gelten. Frist ist laut Allgemeinverfügung der 31. Oktober.Sperrstunde und Veranstaltungen
Auch die Sperrstunden-Regelung ist auf Landesebene festgeschrieben: „Ab der Gefährdungsstufe 2 ist der Betrieb gastronomischer Einrichtungen und der Verkauf alkoholischer Getränke von 23 Uhr bis 6 Uhr unzulässig.“ Bei Gefährdungsstufe 2 sind außerdem keine Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen gestattet - außer die zuständige Behörde vor Ort gibt dafür eine Ausnahmegenehmigung. Beide Regelungen gelten laut Coronaschutzverordnung vorerst bis zum 31. Oktober.
Gefährdungsstufe 2 im Kreis Unna
Viele der beschriebenen Regeln greifen im Kreis Unna derzeit ja nur, weil die Gefährdungsstufe 2 gilt. Wie lange diese Einstufung noch gilt und wann sie aufgehoben wird - und damit wieder mildere Regeln gelten -, ist auch klar geregelt. Gefährdungsstufe 2 gilt - so steht es in der Allgemeinverfügung des Kreises - so lange, bis der Kreis etwas anderes feststellt. Vom Land NRW heißt es dazu: „Die Gefährdungsstufen können erst aufgehoben werden, nachdem die jeweiligen Grenzwerte der 7-Tages-Inzidenz an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurden.“Wir haben die ursprüngliche Version dieses Textes am Freitag, 23. Oktober, aktualisiert und um Informationen ergänzt.
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