Ein 43-jähriger Mann aus Selm hat Ende Januar 2025 ziemliches Chaos auf dem Firmengelände von „Barorent“ an der Gutenbergstraße in Bork angerichtet. Mitten in der Nacht war er in betrunkenem Zustand durch das geschlossene Eingangstor gefahren und schlussendlich auf den Bahngleisen gelandet.
Obwohl sein Auto im Frontbereich fast gänzlich zerstört wurde, sind der 28-jährige Beifahrer und der Fahrzeugführer nur leicht verletzt worden. Der Selmer war zum Unfallzeitpunkt so betrunken, dass laut der Polizei kein Atemalkoholtest vor Ort durchgeführt werden konnte, sondern erst im Krankenhaus eine Blutabnahme möglich war. Die Ergebnisse liegen der Staatsanwaltschaft Dortmund, die den Fall bereits übernommen hat, nun vor.
Demnach hatte der Fahrer einen Blutalkoholwert von über zwei Promille und sei „erheblich betrunken“ gewesen, teilt Staatsanwalt Henner Kruse auf Anfrage der Redaktion mit. Den exakten Wert gebe er nicht heraus. „Die Frage ist hier immer, wie hoch der Wert zum Tatzeitpunkt gewesen ist und was man dem Fahrer dann vorwerfen kann.“
Es kann in diesem Fall sein, dass der Alkoholspiegel zum Unfallzeitpunkt gegen Mitternacht höher gewesen ist als im Krankenhaus einige Zeit später. Die Polizei habe die beiden Männer noch trinkender Weise an dem Firmengelände angetroffen, so Kruse. Im Auto wurden zudem mehrere Flaschen mit hochprozentigem Alkohol gefunden.
Mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs
Warum sich der 43-Jährige überhaupt noch hinter das Steuer gesetzt hatte, kann Kruse derzeit nicht beantworten. „Dazu wurden vom Fahrer noch keine Angaben gemacht. Er hat aber zugegeben, dass er alkoholisiert gefahren ist und dabei wohl die Linkskurve übersehen hat.“
Die Gutenbergstraße in Bork wird unmittelbar beim Firmengelände von Barorent zur Bahnhofstraße und knickt im 90 Grad-Winkel nach links ab. Auch überhöhte Geschwindigkeit spielte laut dem Staatsanwalt eine erhebliche Rolle bei der Unfallursache. Wie schnell genau der Fahrer am 27. Januar unterwegs war, ist nicht bekannt. Ein Gutachten dazu liegt nicht vor. Der Beifahrer habe allerdings angegeben, dass der 43-Jährige deutlich zu schnell unterwegs gewesen sei. Vor Ort dürfen Fahrzeuge nur maximal 50 km/h fahren.
Laut ADAC werden im alkoholisierten Zustand die Reaktionen ab 0,5 Promille immer langsamer, zudem steige die Risikobereitschaft. „Zur Enthemmung kommt es ab 0,8 Promille. Jetzt sorgt der Alkohol für eine Einschränkung des Gesichtsfelds. Ab 1,0 Promille beginnt das Rauschstadium mit Gleichgewichts-, Seh- und Sprachstörungen, ab 2,0 Promille das Betäubungsstadium mit Störungen des Gedächtnisses und der Orientierung. Die schwere, akute Alkoholvergiftung setzt etwa bei 3,0 Promille ein“, erklärt der ADAC auf seiner Website.

So schnell wird sich der 43-Jährige aber wohl nicht mehr hinter das Steuer setzen. Sein Führerschein wurde bereits am Unfalltag sichergestellt. Der Selmer hätte gegen den Entzug auch innerhalb von zwei Wochen einen Widerspruch bei der zuständigen Behörde einlegen können. Hat er aber nicht, weiß Staatsanwalt Henner Kruse. Wie lange der Unfallverursacher keine fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeuge steuern darf, kann er hingegen nicht sagen.
„Das wird dann die Hauptverhandlung zeigen. Da legen die Richter die Sperrfrist fest.“ Der Entzug des Führerscheins sei nur eine „vorläufige Maßnahme, weil er noch nicht rechtskräftig verurteilt ist“, so Kruse. Zum Hintergrund: Der Führerschein gilt als physisches Dokument, das als Nachweis für die erteilte Fahrerlaubnis dient. Die Fahrerlaubnis hingegen ist die offizielle Berechtigung, ein bestimmtes Fahrzeug zu führen.
Die Verhandlung wird auch zeigen, welche gerichtlichen Folgen es noch für den 43-Jährigen gibt. Theoretisch, so Kruse, droht einem Angeklagten bei Gefährdung des Straßenverkehrs eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder eine Geldstrafe. Der Gerichtstermin steht derzeit noch nicht fest. Auch wurde noch keine Anklage erhoben, erklärt der Staatsanwalt auf Anfrage. „Die Zeugenbefragungen laufen noch, genauso wie weitere Ermittlungen der Polizei.“
Keine Anzeige gegen Fahrer gestellt
Etwas schneller geht es am Unfallort selbst voran. Laut Firmeninhaber Robert Barfuss habe man das Eingangstor bereits grob gerichtet. „Wir werden da ein neues Tor einbauen. Das ist auch schon bestellt und sollte recht zügig gehen.“ Die Zäune am hinteren Ende, die das Gelände von den Bahngleisen trennen, seien noch nicht repariert worden. „Da haben wir gerade provisorisch nur Bauzäune vorgestellt.“ Der Kompressor, den das Auto durch die Wucht auf die Bahngleise befördert hat, sei ein Totalschaden. Hier gebe es auch schon Mietausfälle, so Barfuss.

Wie hoch der entstandene Sachschaden ist, kann er noch nicht genau beziffern. Hier arbeite man noch an einer Aufstellung für den Kostenvoranschlag. Die Summe könne sich, so schätzt der Inhaber, auf 40.000 bis 50.000 Euro belaufen. Anzeige gegen den Unfallfahrer hat er bei der Polizei nicht erstattet. „Ich bin ja der Geschädigte. Wofür soll ich da eine Anzeige erstatten, wenn die Versicherung die Kosten trägt.“
Unfälle unter berauschenden Mitteln
Zum Hintergrund: In ganz Deutschland gab es 2023 laut dem Statistischen Bundesamt insgesamt 15.662 Unfälle unter Einfluss berauschender Mittel, also Alkohol, Kokain, Haschisch oder Heroin - davon 12.462 innerorts. 2199 polizeilich erfasste Fälle haben sich außerorts und 1001 Unfälle auf Autobahnen abgespielt. Daten für 2024 gibt es aktuell noch nicht.
Laut der Statistik finden Alkoholunfälle besonders an Wochenenden statt. Darüber hinaus seien einzelne Tage besonders auffällig, wie Neujahr, der Tag der Arbeit (1. Mai) und der Vatertag (Christi Himmelfahrt). Sichtbar ist der Rückgang der Alkoholunfälle während der Lockdowns zur Eindämmung der Corona-Pandemie ab März 2020 und ab Dezember 2020. In den Jahren 2022 (15.649 Fälle) und 2023 ist die Zahl der Alkoholunfälle wieder gestiegen. 2020 wurden 13.596 Unfälle und in 2021 insgesamt 13.815 Unfälle registriert.
Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel erschien ursprünglich am 11. Februar 2025.