Wenn er Alkohol trinkt, wird er aggressiv und gewalttätig. Das wurde ihm und seinen Opfern schon oft zum Verhängnis. Die Rede ist von einem 24 Jahre alten Olfener. Sehr viele lädierte Gesichter und gebrochene Nasen pflastern seinen Weg durch Olfen, Selm und Lüdinghausen. Am Freitag saß der Mann mal wieder auf der Anklagebank. Diesmal vor der 17. Strafkammer des Landgerichts Münster.
Es ging um eine Schlägerei am Abend des 30. April 2022 auf dem Edeka-Parkplatz in Selm.
Dort trafen zwei Gruppen aufeinander, die sich zuvor im Internet gegenseitig aufgestachelt hatten. Dabei zeigte sich der Angeklagte besonders enthemmt. Sein Opfer erlitt einen komplizierten Nasenbeinbruch. Für diese Tat verurteilte ihn das Amtsgericht Lüdinghausen am 13. März 2024 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten. In Lüdinghausen war die Sache gelandet, weil ein jugendlicher Mittäter des Angeklagten aus dieser Stadt kommt. Und Verfahren nach Jugendstrafrecht werden im Gerichtsbezirk des Täters verhandelt.
Berufung eingelegt
Gegen das Lüdinghausener Urteil legte die Staatsanwaltschaft allerdings Berufung ein, die am Freitag in Münster verhandelt wurde. Eine Bewährung hielt die Anklagebehörde für nicht mehr angemessen, weil der Olfener seit seiner Jugend immer wieder rückfällig geworden war. Der Konsum von Wodka, Whiskey, Kokain und Cannabis brachte ihn Dutzende, wenn nicht Hunderte Male mit dem Gesetz in Konflikt. Sein Vorstrafenregister umfasst neben Körperverletzungen auch eine Vielzahl von Diebstählen, Einbrüchen und Beleidigungen. Häufig verstieß er gegen Bewährungsauflagen.

Doch seit seiner letzten Haftentlassung im vergangenen Jahr scheint er sich ändern zu wollen. Er trinkt und kokst nicht mehr. Er hat sich bei seiner letzten Haft im vergangenen Jahr gut im Gefängnis geführt. Er hat eine feste Arbeitsstelle und wohnt jetzt bei seiner Mutter in Datteln. All das führte der Anwalt des 24-Jährigen ins Feld. Er hatte ebenfalls Berufung eingelegt, damit die Staatsanwaltschaft einlenkt und die Bewährung aus der Vorinstanz akzeptiert.
Anwalt redet ins Gewissen
Damit hatte der Olfener Erfolg. Mit einer gehörigen Portion Hoffnung, dass nichts mehr passiert, nahm der Staatsanwalt die Berufung am Freitag zurück. Damit war auch die Berufung der Verteidigung vom Tisch. Allerdings redete der Rechtsanwalt dem Angeklagten selbst ins Gewissen und sprach eine Mahnung im Form einer Gleichung aus: „Alkohol plus mein Mandant gleich Gewalt“. Dieser Teufelskreis soll jetzt durchbrochen werden.