
© Günther Goldstein
Auenpark in Selm: Stadt plant wegen Randalierern drastische Regeln
Bußgeldkatalog
Gelockerte Schrauben und angeschnittene Seile: Immer wieder kommt es zu gefährlichem Vandalismus im neuen Auenpark. Die Stadt will streng durchgreifen, stößt aber auch auf Widerstand.
Ein herrlicher Spätsommerabend: Die Sonne steht schon tief, strahlt aber noch kräftig - beste Voraussetzungen für einen Abstecher in den neuen Auenpark, um dort an der frischen Luft statt in den eigenen vier Wänden den Tag ausklingen zu lassen . Gerne im geselligen Gespräch mit Freunden auf der Parkbank. Wenn es nach der Stadtverwaltung geht, könnte es künftig schwierig werden, dieses Vorhaben umzusetzen. Denn sie plant ein strenges Regelwerk.
Aufenthalt nur bis zum Einbruch der Dunkelheit
Der Aufenthalt im Park soll künftig nur noch von 6 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit erlaubt bleiben. Zurzeit geht die Sonne um 19.32 Uhr unter. Dann wird nichts aus dem Vorhaben, den Spätsommerabend plaudernd auf der Parkbank zu genießen. Nur noch „die reine Durchquerung“ soll dann noch gestattet sein, aber eben nicht mehr der Aufenthalt. Bei Zuwiderhandlung droht eine Strafe: Bei „Aufenthalt nach Einbruch der Dunkelheit“ werden laut eines neuen Entwurfs des Verwarnungsgeldkatalogs der Stadt 20 Euro fällig.
Baudezernent Stefan Schwager macht keinen Hehl daraus, dass er gegen die abendlichen Spaziergänger, die mit Freunden auf der Bank plaudernd den Abend verbringen möchten, gar nichts hat. Er hatte eine ganz andere Personengruppe im Fokus, als er zusammen mit den Kollegen des Ordnungsamtes den Bußgeldkatalog überarbeitet hatte.
Spielanlagen wurden mehrfach gefährlich manipuliert
Eine „bestimmte Personengruppe“, die in den vergangenen Wochen immer wieder die Anlagen des neuen Auenparkes stark in Mitleidenschaft gezogen hat und dabei „bewusst die Sicherheit der Bürger gefährdet“, wie es die Verwaltung in der Vorlage zur gemeinsamen Sitzung des Umwelt- und des Stadtplanungsausschusses am Donnerstag (17. 9.) schreibt: „So wurden zum Beispiel Sicherheitsbefestigungen auf der neuen Spielanlage gelöst und mit Gewalt aus der Verankerung gehoben.“ Nicht auszudenken, sagt Schwager, was schon alles hätte passieren können, wenn diese Übergriffe nicht rechtzeitig entdeckt worden wären. Zu diesen Taten sei es durchweg im Schutz der Dunkelheit gekommen.

Dieses Schild - hier nur ein Ausschnitt - soll deutlich machen, was erlaubt ist und was nicht. © Stadt Selm
Inzwischen sind nicht nur Polizei und Ordnungsamt alarmiert. Die Stadt habe auch einen privaten Sicherheitsdienst für die Nachtstunden beauftragt Damit dessen Mitarbeiter durchgreifen können, sei ein neues Regelwerk nötig. Das Aufenthaltsverbot im Dunkeln ist dabei nur ein Punkt von mehreren.
Das sind die geplanten Bußgelder
- Das Betreten des Auenbereiches und der Böschung soll mit 15 Euro geahndet werden können.
- Das Abspielen von Musik oder musizieren könnte mit 15 Euro zu Buche schlagen.
- Wer beim Reiten im Auenpark erwischt wird, muss danach 25 Euro berappen.
- Radfahren und Abstellen von Fahrrädern außerhalb der Wege soll 15 Euro kosten.
- Wer ohne Ausnahmegenehmigung Handel oder Gewerbe betreibt, muss 50 Euro zahlen.
- Und besagter Aufenthalt nach Einbruch der Dunkelheit kostet 20 Euro.
Kritik von der Politik
Voraussetzung ist, dass der Rat dieser Ergänzung des Bußgeldkatalogs mit sechs Vergehen, die nur für den Auenpark gelten sollen, auch zustimmt. Während der gemeinsamen Ausschusssitzung sah es nicht danach aus. Marion Küpper (Grüne) gab zu bedenken, dass musizieren und Musik abspielen ein Unterschied sei. „Was ist denn dagegen einzuwenden, wenn Leute die Gitarre mitbringen und gemeinsam singen“, fragte sie. Einen Ghettoblaster anzustellen und die ganze Gegend zu beschallen sei dagegen durchaus zu verbieten.
Auch Hubert Seier (UWG) mochte sich mit den restriktiven Regeln nicht anfreunden. „Wir haben ein wunderbares Terrain geschaffen“, sagte er. Die geplanten Regeln seien aber alles andere als einladend. Jürgen Walter (SPD) sah das ebenso: „Es kann doch nicht sein, dass wir den Parkbesuch einschränken, nur weil da Randalierer sind.“ Das Ansinnen der Verwaltung sei richtig. Mit der ordnungsbehördlichen Verordnung und dem Bußgeldkatalog schieße sie aber über das Ziel hinaus.
Leiterin des Medienhauses Lünen Wer die Welt begreifen will, muss vor der Haustür anfangen. Darum liebe ich Lokaljournalismus. Ich freue mich jeden Tag über neue Geschichten, neue Begegnungen, neue Debatten – und neue Aha-Effekte für Sie und für mich. Und ich freue mich über Themenvorschläge für Lünen, Selm, Olfen und Nordkirchen.
