Anmeldungen für Osterfeuer in Selm Vereine und Institutionen haben noch einen Monat

Anmeldungen für Osterfeuer: Vereine und Institutionen haben noch einen Monat
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In wenigen Wochen wird Ostern gefeiert. Traditionell brennen dann wieder viele Vereine oder Institutionen rund um die Feiertage (19. bis 21. April) ein Osterfeuer ab. Vorab ist jedoch eine Anmeldung bei der Stadt Selm notwendig. Der Ablauf habe sich im Vergleich zu den vergangenen Jahren nicht geändert, weiß Pressesprecher Malte Woesmann. Wer ein Osterfeuer plant, muss dieses spätestens bis zum 4. April, also zwei Wochen vor Ostern, schriftlich anzeigen. Die entsprechenden Anträge liegen beim Ordnungsamt (Zimmer 035, Adenauerplatz 2) zur Mitnahme bereit. Die Formulare sind auch online auf der Website der Stadt Selm zu finden.

In dem Vordruck muss ein Ansprechpartner oder eine Aufsichtsperson mit einer Handynummer benannt werden. Außerdem ist wichtig von wann bis wann das Feuer brennt, was genau verbrannt wird und welche Löschmittel bereitstehen. Osterfeuer dienen heutzutage der Brauchtumspflege. Daher dürfen sie lediglich von örtlichen Glaubensgemeinschaften, Organisationen, Vereinen und Nachbargemeinschaften im Rahmen einer öffentlich für jedermann zugänglichen Veranstaltung durchgeführt werden. Und das auch nur an Karsamstag, Ostersonntag oder Ostermontag. Private Osterfeuer seien grundsätzlich nicht erlaubt, heißt es von der Stadt. Sollte dies trotzdem passieren, könne ein Bußgeld verhängt werden. Es drohen dann bis zu 5000 Euro Strafe.

Vergangenes Jahr wurden 60 Osterfeuer in Selm, Bork und Cappenberg angemeldet. Für dieses Jahr steht im Kalender der Stadt bereits ein Termin fest: Am 20. April veranstaltet der Verein „Selmer helfen Selmern“ am Jakobsbrunnen ab 18 Uhr ein Osterfeuer. Bei den Pfadfindern ist laut der Website ein Osterfeuer am selben Tag in der Nähe von Hof Westermann geplant.