Ärger um Biotonnen und Kompost 22 Euro Bearbeitungsgebühr für Selmer „unverschämt viel“

Ärger um Biomüll: 22 Euro Bearbeitungsgebühr „unverschämt viel“
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Alle Eigentümer von Selmer Grundstücken, auf denen mindestens eine Restmülltonne, aber keine Biotonne steht, haben in den vergangenen Tagen ein Anschreiben der GWA als Abfallunternehmen im Kreis Unna erhalten. Zwei Optionen haben diese Eigenkompostierer in Zukunft: Sie können eine Biotonne bestellen oder eine Ausnahmeregelung beantragen. Dann wird in einem Beratungsgespräch abgeklärt, ob sie diese Eigenkompostierung fachgerecht und qualifiziert betreiben.

In der Praxis sorgt dieses Vorgehen in einigen Bereichen allerdings für Ärger und Unverständnis. Frank Borgmann gehört zu denen, die bislang keine Biotonne haben. Er setzt bislang auf einen Komposthaufen, auf dem der wenige Biomüll, den der Haushalt produziere, landet. Ein erstes Schreiben sei zwar laut Briefkopf auf den 26. Oktober datiert, allerdings erst am 5. November bei ihm eingegangen. Bis zum 18. November habe man sich dann melden müssen, um die Ausnahmeregelung zu beantragen. Bei fehlender Rückmeldung werde automatisch eine Biotonne (die kleinste mit 60 Litern kostet aktuell pro Jahr 75,24 Euro) beantragt. Aus Sicht des Selmers ist das sehr kurzfristig: „Was passiert mit Leuten, die sich im Urlaub befinden?“

Bearbeitung kostet nicht wenig

Da in seinem Haushalt nur wenig Restmüll anfällt, habe er sich telefonisch bei der GWA gemeldet und die Ausnahme beantragt. Wenig später lag der nächste Brief in der Post. Darin musste Frank Borgmann unter anderem ausfüllen, wie viel Grundstücksfläche und wie viel Rasen vorhanden sind sowie welche Art von Kompostierung (Komposthaufen, Lattenkomposter, Schnellkomposter, Misthaufen) betrieben wird.

Am meisten regt Frank Borgmann aber folgender Satz auf: „Der Vollständigkeit halber weisen wir Sie darauf hin, dass von der Stadt Selm gem. § 1 der Verwaltungsgebührensatzung für die Bearbeitung des Antrags 22 Euro erhoben werden.“ Wo diese vergleichsweise hohe Summe herkommt, kann er nicht nachvollziehen. „Das finde ich unverschämt viel“, ärgert er sich, zumal diese Summe gerade für Alleinverdiener und Rentner sicherlich nicht einfach so zu zahlen sei.

Das zweite Schreiben weist auf die Kosten für die Biotonnen, aber auch auf die 22 Euro Bearbeitungsgebühr.
Das zweite Schreiben weist auf die Kosten für die Biotonnen, aber auch auf die 22 Euro Bearbeitungsgebühr. © Bastian Becker

Tonnenkontrolle schwierig

Die Müllgebühren in Selm liegen aus seiner Sicht im Vergleich zu einigen nahen Kommunen im Kreis Coesfeld deutlich höher. „Die langen hier schon richtig zu“, meint er. Ein Problem sieht Frank Borgmann auch darin, dass Restmüll- und auch Biotonnen intensiv kontrolliert und bei fehlerhafter Füllung nicht mitgenommen werden. Wenn er die Restmülltonne halbvoll an die Straße stelle, könne es passieren, dass diese bis zur Abholung voll sei, weil Nachbarn oder Passanten ihren Müll ebenfalls in die Tonne werfen. „Wir können gar nicht kontrollieren, wie das hineingekommen ist“, gibt der Selmer zu bedenken.

Das Vorgehen von GWA und Stadt, vor allem die Bearbeitungsgebühr, machen ihn wütend: „Gerade Menschen mit geringen Einkommen steht irgendwann das Wasser bis zum Hals und dann kommt so etwas noch dazu.“

Die Stadt Selm erklärt zu der Höhe der Gebühr auf Anfrage: „Grundlage der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Selm ist die Muster-Verwaltungsgebührensatzung des Städte- und Gemeindebundes. Sie sieht für die Bearbeitung von Anträgen eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 24 Euro je angefangene halbe Stunde vor, dabei orientiert sie sich an Werten der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement zu den Kosten eines Arbeitsplatzes. Der Tarif der Stadt Selm liegt etwas unter diesem Orientierungswert und wird für jede angefangene halbe Stunde festgesetzt.“

Die jetzt zu zahlende Verwaltungsgebühr betreffe nur die Grundstückseigentümer, die sich neu von der Pflicht zur Aufstellung einer Biotonne befreien lassen möchten. Grundstückseigentümer, die zuvor bereits eine gebührenpflichtige Befreiung von der Biotonne genehmigt bekommen haben, müssen keine erneute Gebühr für die Überprüfung zahlen.