In wenigen Tagen ändert sich in Deutschland das Selbstbestimmungsrecht, ab November tritt die Gesetzesänderung in Kraft. Das hat vor allem Auswirkungen auf die Geschlechtseintragung in offiziellen Dokumenten. So soll es nun einfacher und unkomplizierter werden, den Geschlechtseintrag zu ändern. Außerdem ist neben den Optionen männlich und weiblich noch eine dritte Option möglich – divers.
Die Gesetzesänderung ist vor allem für Menschen eine Errungenschaft, die sich als transsexuell, intersexuell oder non-binär identifizieren – sich also beispielsweise nicht dem biologischen Geschlecht, in dem sie geboren wurden, zugehörig fühlen. Oder sie können sich weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zuordnen. Schon jetzt ist es möglich, sich für die Änderung des Geschlechtseintrags bei den Standesämtern anzumelden. Auch in Selm haben Menschen dieses Angebot bereits genutzt. Denn der Weg über ein Gericht wird mit der Gesetzesänderung nicht mehr nötig sein.
Gebühren von 45 Euro
Wie David Ruschenbaum von der städtischen Pressestelle auf Nachfrage der Redaktion erklärt, haben sich in Selm bereits drei Menschen für die Änderung des Geschlechtseintrags angemeldet. Seit 1. August sind die Voranmeldungen möglich. Doch wie genau läuft die Änderung ab? „Jeder Mensch kann gegenüber dem Standesamt erklären, dass die Angaben zu ihrem Geschlecht geändert werden sollen“, erklärt David Ruschenbaum. Zur Erklärung der Änderung kommt auch die Bestimmung des Vornamen, den die Person künftig führen will. Drei Monate vor der eigentlichen Erklärung muss das Vorhaben beim Standesamt angemeldet werden, so der Stadtsprecher weiter. Wird die Erklärung sechs Monate nach der Anmeldung nicht abgegeben, wird sie gegenstandslos, bemerkt David Ruschenbaum.
Nötig für den Prozess sind ein Ausweisdokument wie der Personalausweis oder der Reisepass und die Geburtsurkunde. Falls vorhanden, wird auch die Eheurkunde gebraucht. Bei der Anmeldung für die Erklärung fallen Kosten in Höhe von 15 Euro an. Weitere 30 Euro werden für die Erklärung selbst fällig. Termine können nach Angaben von David Ruschenbaum kurzfristig telefonisch gemacht werden. Sollten sich die Menschen nach der Änderung des Geschlechtseintrags entscheiden, wieder zu ihrem ursprünglichen Geschlecht zurückzukehren, ist dies auch möglich. Allerdings erst ein Jahr nach der ersten Erklärung, so Ruschenbaum.