360.000 Euro Hundesteuer pro Jahr in Selm Immer mehr Hunde füllen die Stadtkasse

360.000 Euro Hundesteuer pro Jahr in Selm: Immer mehr Hunde füllen die Stadtkasse
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Der Hund gehört wohl unstrittig zu den beliebtesten Haustieren der Deutschen. Für viele Familien ist ein Vierbeiner nicht wegzudenken und ist ein wichtiges Familienmitglied. Bereits seit mehr als 40.000 Jahren lebt und arbeitet der Mensch mit dem Hund – als Freizeitbegleiter, Hütehund, Wachhund oder Unterstützer bei der Jagd. Auch in Selm erfreuen sich die Hunde großer Beliebtheit. Immer mehr Menschen entscheiden sich für die Anschaffung eines oder sogar mehrerer Hunde.

Bei der Stadt Selm sind derzeit 2800 Hunde registriert – Tendenz steigend. Das erklärt der Selmer Stadtsprecher Malte Woesmann auf Anfrage der Redaktion. Für die Stadt bedeutet diese Zahl wichtige Steuereinnahmen. Im Jahr kommen dabei etwa 360.000 Euro zusammen, wie Malte Woesmann weiter erklärt. Dabei ist ganz unterschiedlich, wie viel Steuern die Hundebesitzer für ihre Vierbeiner bezahlen müssen, wie aus der Hundesteuersatzung der Stadt Selm hervorgeht.

Wird in einem Selmer Haushalt ein Hund gehalten, dann kommen auf die Besitzer jährliche Steuern in Höhe von 120 Euro zu. Gibt es im Haushalt mehrere Hunde, müssen die Halter tiefer in die Tasche greifen. Bei zwei Hunden belaufen sich die Steuern auf jährlich 144 Euro pro Vierbeiner.

Staffordshire Terrier gelten als gefährliche Hunde. Für sie fallen höhere Steuern an.
Staffordshire Terrier gelten als gefährliche Hunde. Für sie fallen höhere Steuern an. © picture alliance/dpa

Gefährliche Hund sind teurer

Noch teurer wird es, wenn drei oder mehr Hunde im Haushalt leben. Dann verlangt die Stadt Selm 168 Euro im Jahr pro Hund. Handelt es sich bei den Hunden um gefährliche Hunde – dazu gehören Rassen wie Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier sowie Rottweiler. „Die Erhöhung der Steuer für gefährliche Hunde beträgt 480 Euro je Hund“, heißt es in der Hundesteuersatzung. Die kommen also auf die 120 Euro noch drauf.

Doch es gibt auch Ausnahmen, bei der Halter von einer Entrichtung der Hundesteuer ausgenommen sind. Dann, wenn sich Personen kürzer als zwei Monate in Selm aufhalten, fallen keine Hundesteuern an, insofern der Hund in einer anderen Kommune angemeldet ist. Ebenfalls ausgenommen von der Hundesteuer sind sogenannte Assistenzhunde. Also Vierbeiner, die blinden, tauben oder hilflosen Menschen im Alltag helfen – dazu ist der Nachweis einer Schwerbehinderung mit entsprechendem Merkzeichen Voraussetzung.

Hunde, die als Wachhunde von Gebäuden eingesetzt werden, deren nächstes bewohntes Gebäude 200 Meter entfernt ist, erhalten eine Steuerermäßigung. Ebenso Hunde, die zu Melde-, Sanitäts- oder Schutzzwecken eingesetzt werden, unterliegen der Steuerermäßigung.