Schmerzhafte „Berührung“: Beim Abbiegen traf der Auflieger des Sattelzugs, mit dem ein Schwerter (48) in Wetter unterwegs war, offenbar einen Passanten auf dem Gehweg. Nun stand der Fahrer wegen fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht.
Unfall in der Mittagspause
Der Unfall ereignete sich laut Anklage am Mittag des 23. August in einem Wetteraner Industriegebiet. Der Mann aus Schwerte bog links ab, der Auflieger seines Gespanns schwenkte aus und touchierte den Fußgänger, der gerade mit seinen beiden Kollegen einen Spaziergang in der Mittagspause machte. Dabei zog sich der Betroffene eine Prellung im Schulterbereich zu.
In seiner Verhandlung vor dem Amtsgericht Wetter erinnerte sich der 48-jährige Angeklagte aus Schwerte jetzt, wie er plötzlich im Spiegel einen hüpfenden und winkenden Mann registriert habe. Er habe angehalten und der Fremde habe ihm gesagt, dass er ihn angefahren habe. Er habe entgegnet: „Ich habe genug Abstand gehalten. Ich kann mir das nicht vorstellen. Dann müssen Sie auf der Straße gewesen sein.“ Und davon war er nach wie vor überzeugt: „So viel schert kein Anlieger aus.“
Gleichwohl habe er dem Mann angeboten, ihm seine Daten zu geben und die Polizei zu verständigen. Der habe sich aber irgendwann abgewandt und sei zu seinen Kollegen zurückgegangen. Er sei zur Firma gefahren und habe direkt seinen Disponenten informiert.
Opfer ohne Interesse an Strafe
Der Geschädigte versicherte jedoch im Zeugenstand, dass er auf dem Bürgersteig gewesen sei, als ihn der Auflieger getroffen habe. „Ich habe einen Moment gebraucht“, erinnerte er sich. Er habe das Ganze erst gar nicht richtig wahrgenommen. Seine Kollegin habe ihm dann gesagt, dass er gerade angefahren worden sei. Da sei er hinter dem Gespann hergelaufen. „Ich war natürlich aufgebracht.“
Er glaube, dass der Schwerter die Berührung nicht bemerkt habe. Er habe ihm dann sein schmutziges Hemd gezeigt. Eine Schilderung, die seine Kollegen bestätigten.
Die Schmerzen habe er erst später gespürt. Sie hätten bis zum Folgetag angedauert, danach sei alles in Ordnung gewesen. Er habe den Fahrer informiert, weil er eine Reaktion erwartet habe. „Ich wollte, dass er weiß, dass er mich angefahren hat, dass er sich entschuldigt.“ Dann wäre die Sache für ihn vermutlich erledigt gewesen.
Interesse an Schmerzensgeld oder einer Bestrafung des Angeklagten habe er nicht. Der Verteidiger betonte: „Wir entschuldigen uns ausdrücklich. Es tut ihm leid.“ Diese Abbitte, das fehlende Interesse des Opfers an einer Sanktion sowie die leeren Straf- und Verkehrsregister des Schwerters sorgten für eine Chance: Das Verfahren wurde gegen 600 Euro Geldbuße eingestellt.
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