Das winterliche Wetter verpflichtet nicht nur die Stadt Schwerte, sondern auch Eigentümer und Mieter zum Schneeräumen und Streuen. Doch ab wann muss ich morgens damit beginnen? Und wie? Die Satzung der Stadt Schwerte ist da eindeutig. Für die Straßen ist die Stadt meist selbst zuständig, für die Gehwege sind die Anlieger verantwortlich.
Was muss geräumt werden?
Die Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von Schnee zu räumen und bei Eisglätte zu streuen. Dies gilt gleichermaßen für die übertragenen Fahrbahnen. Auch dürfen Bushaltestellen und Radwege nicht vergessen werden, soweit sie Bestandteile eines Gehweges sind, so die Stadtverwaltung.
Wohin mit dem weggeräumten Schnee?
Der Schnee ist auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehweges oder – wo dies nicht möglich ist – auf dem Fahrbahnrand so zu lagern, dass der Fahr- und Fußgängerverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar behindert wird. Die Einläufe von Entwässerungsanlagen und die Hydranten sind von Eis und Schnee freizuhalten. Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg, die Fahrbahn oder Baumscheiben geschaffen werden. Zur Not kann Schnee auf dem eigenen Grundstück gelagert werden.
Wann muss ich spätestens geräumt haben?
Mit der Beseitigung von Schnee und Glätte sollte bis 7 Uhr begonnen worden sein; ab 20 Uhr können die Arbeiten eingestellt werden. Samstags, sonn- und feiertags muss damit erst später angefangen werden. Samstags muss der Winterdienst bis 8 Uhr begonnen werden, sonn- und feiertags bis 9 Uhr.
Auf meinem Gehweg verläuft ein Radweg, wie soll ich räumen?
Auch hier sind die Anlieger zuständig, sie müssen aber nicht den Radweg freiräumen. Ein normal geräumter Fußweg reicht dann aus.
Womit soll ich streuen?
Die Stadt Schwerte verwendet zwar selbst Streusalz, empfiehlt aber aus Umweltschutzgründen auf Gehwegen darauf zu verzichten. Wenn der Gehweg kein größeres Gefälle hat, reichen nach Empfehlung des Bauhofs Split, Granulat oder Sand als Streumittel völlig aus.
Muss ich auch räumen, wenn es in meiner Straße gar keinen Gehweg gibt?
Ist kein eigener Gehweg vorhanden, muss ein Pfad am Straßenrand von 80 Zentimetern bis ein Meter Breite geräumt werden.
Muss ich auch die Straße räumen, wenn meine Straße nicht von der Stadt geräumt wird?
Wenn eine Straße nicht im Winterdienstverzeichnis der Stadt auftaucht, gilt sie als nicht verkehrsbedeutend. Die Anwohner müssen dann die Straße nicht selbst räumen. Allerdings müssen sie dafür Sorge tragen, dass Fußgänger auf Höhe ihres Grundstücks die Straße gefahrlos überqueren können.
Eigentümer und Mieter müssen dementsprechend einen Pfad bis zur Straßenmitte freiräumen. Der gegenüber wohnende Nachbar ist daraufhin für seinen Teil zuständig.
In welcher Reihenfolge räumt die Stadt die Straßen?
Der Winterdienst ist nach Dringlichkeit organisiert. Das heißt, zunächst werden Hauptstraßen und stark frequentierte Straßen mit dem Schneepflug geräumt. Auch die Straßen mit starkem Gefälle sind vor den flachen Nebenstraßen an der Reihe.
Zuerst ist der Artikel im Januar 2024 erschienen. Aus aktuellem Anlass veröffentlichen wir ihn erneut.
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