Eine Verkehrskontrolle auf der A1 bei Schwerte am Samstagabend (16.12.) lief nicht nach Plan: Die Polizei schaltete gegen 22.25 Uhr das Blaulicht ein und gab einem Smart-Fahrer den Hinweis „Bitte Folgen“, um die Kontrolle auf der Rastanlage Lichtendorf-Süd durchzuführen – dieser reagierte darauf zunächst aber nicht, heißt es in einer Pressemitteilung der Polizei Dortmund.
Er sei dann verzögert den Anweisungen gefolgt, deutete an, auf dem Parkplatz hinterherzufahren. Kurz vor Erreichen des Rastplatzes fuhr er allerdings laut Polizei weiter auf der Autobahn. Die Beamten erkannten das Fahrmanöver und haben wieder auf das Fahrzeug aufschließen können und entsprechende „Stop-Signale“ gegeben.
28-Jähriger rast durch A1-Baustelle
Der 28-Jährige aus Grömitz (Schleswig-Holstein) drosselte sein Tempo indes nicht: In „riskanter Fahrweise“ war dieser auch im Baustellenbereich mit einer Geschwindigkeit von 120 Kilometern pro Stunde weiter auf der A1 in Richtung Bremen unterwegs.
Während seiner Weiterfahrt über Holzwickede, Unna und Kamen sei der Fahrer immer wieder von der gefahrenen Spur abgewichen, schildern die Beamten. Schließlich konnten sie den Fahrer auf Höhe der Anschlussstelle Hamm mit Unterstützung der Autobahnpolizeiwache Kamen gegen 22.40 Uhr auf dem linken Fahrstreifen zum Stehen bringen.
Verdacht auf Alkohol- und Drogeneinfluss
Der 28-Jährige führte einen fremden Führerschein mit sich, der sichergestellt worden ist, so die Polizei. Er selbst habe keine gültige Fahrerlaubnis. Zudem sei er offensichtlich alkoholisiert gewesen, ebenso war der Verdacht des Drogenkonsums gegeben. Der Fahrer musste sich einer Blutprobe auf der Wache unterziehen. Derweil wurde der Smart des 28-Jährigen sichergestellt: Im Wagen habe sich eine ausgewachsene Bulldogge befunden, die nicht ohne Risiko auf der Autobahn aus dem Fahrzeug gelassen werden konnte.
Laut Polizei konnte der Fahrer den Hund auf dem Gelände des Abschleppunternehmens wieder in Obhut nehmen. Die Weiterfahrt war ihm nicht erlaubt. Jetzt erwartet den 28-Jährigen ein Strafverfahren wegen Verdacht des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Straßenverkehrsgefährdung unter Genuss berauschender Mittel.
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