Nach der Trennung eines Paares aus Schwerte blieben die beiden gemeinsamen Söhne beim Vater. Seit Anfang 2021 ist die Mutter (43) daher den Kindern gegenüber unterhaltsverpflichtet.
Nun saß die Frau als Angeklagte vor der Strafrichterin des Amtsgerichts Schwerte. „Verstoß gegen das Unterhaltsgesetz“ lautete der Vorwurf. Denn die 43-Jährige hat bislang keinen Cent gezahlt.
Mal mehr, mal weniger Geld
Weil sie gar nicht genug verdiene, begründete die Frau im Prozess. Sie war schwer beladen zur Verhandlung erschienen. Zahlreiche Ordner und Papiere türmten sich vor ihr auf. Daraus ergaben sich für den Zeitraum ab Januar 2021 bis Juli dieses Jahres Einkommen aus Gehältern von etwa 900 bis teilweise etwa 1.700 Euro. Hinzu kam für manche Monate Trennungsunterhalt eines zweiten Noch-Ehemannes.
Die 43-Jährige legte alles offen, auch regelmäßigen Kontakt zur Unterhaltsvorschusskasse. Immer wieder habe sie ihre Einkünfte dort vorgelegt, so die Angeklagte. Immer wieder sei ihr gesagt worden, sie habe zu wenig, um Unterhalt zu zahlen. In einigen Monaten hätte sie aber durchaus genug Geld zur Verfügung gehabt, resümierte die Richterin anhand der Unterlagen.
Im Laufe des Prozesses stellte sich heraus, dass sich beide Söhne in Ausbildungsverhältnissen befinden, oder eine Zeit lang befunden haben. Das habe Einfluss auf einen Anspruch auf Unterhalt, erklärte die Richterin.
Verfahren eingestellt
Nach einem Rechtsgespräch unter Ausschluss der Öffentlichkeit stellte das Gericht das Verfahren gegen die Angeklagte vorläufig ein. Als Auflage muss die 43-Jährige jeweils 300 Euro an ihre beiden Söhne zahlen. Das Gericht begründete die Einstellung damit, dass die Frau nicht vorbestraft ist, alle ihre Unterlagen offen gezeigt und regelmäßig Kontakt zur Unterhaltsvorschusskasse gehabt habe.
Zum Prozess war es im Übrigen durch eine Anzeige des zweiten Noch-Ehemannes gekommen. Die Angeklagte vermutete dahinter einen persönlichen Rachefeldzug. Das konnte die Richterin nicht von der Hand weisen. Allerdings spielte das für den Prozess auch keine Rolle. Wer nicht zahle, obwohl er muss, mache sich strafbar.
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