Ein 35-jähriger Kölner befindet sich im November vergangenen Jahres wohl in einer Lebenskrise. Es gibt viel Stress und Streit in seiner Beziehung. Mit der Situation überfordert, greift der Mann zum Alkohol.
Anschließend setzt er sich am 5. November ans Steuer seines Wagens und fährt einfach los. Auf der A1 in Schwerte kommt das Fahrzeug einer Polizeistreife verdächtig vor. Die Beamten stoppen den Mann, stellen seine Alkoholisierung fest.
Kurz darauf flattert ihm ein Strafzettel über 900 Euro und neun Monate Fahrerlaubnissperre ins Haus. Der 35-Jährige nimmt sich einen Anwalt und legt Einspruch ein.
Es kommt zum Strafprozess im Amtsgericht Schwerte. Dort macht es der Verteidiger kurz: „Es war so. Es war ihm eine große Lehre. Es war eine einmalige Verfehlung von ihm. Wir beschränken den Einspruch auf die Rechtsfolge.“
Angeklagter ist Taxifahrer
Sein Mandant sei Taxifahrer und könnte nicht so lange auf seine Fahrerlaubnis verzichten. Der Anwalt argumentiert damit, dass der Angeklagte weder im Vorstrafen- noch im Straßenverkehrsregister Eintragungen habe.
Außerdem haber der Kölner inzwischen eine neue, glückliche Beziehung. Das Gericht ändert die Höhe der Strafe aus dem Strafbefehl schließlich ab. Aus 900 Euro werden 450 Euro und aus neun Monaten Sperre nur noch vier.