Planungsbüro für TFG-Neubau in finanziellen Schwierigkeiten Was das für die Schule bedeutet

Planungsbüro für TFG-Neubau in finanziellen Schwierigkeiten
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Die Theodor-Fleitmann-Gesamtschule (TFG) in Schwerte-Holzen bekommt ein neues, schickes Schulgebäude am alten Standort. In der jüngsten Ratssitzung der Stadt im April 2025 wurde dafür der Baubeschluss gefasst. Bedeutet: Die Stadtverwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Schritte einzuleiten, um den Bau nun zu realisieren.

Der Baubeschluss wurde allerdings im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung gefasst, was unsere Redaktion auf den Plan gerufen hat, zu recherchieren, was die Politik hinter verschlossenen Türen noch zu besprechen hatte.

Gerichtliches Sanierungsverfahren

Wie die Redaktion schließlich herausfand, hat sich die „pbr Planungsbüro Rohling AG“ (unter anderem mit Sitz in Osnabrück), die für die Pläne des schicken TFG-Neubaus verantwortlich zeichnet, in ein gerichtliches Sanierungsverfahren begeben. Konkret handelt es sich um eine „vorläufige Eigenverwaltung“.

Eine Sprecherin des Amtsgerichts Osnabrück bestätigte auf Nachfrage, dass das Amtsgericht bereits im März die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet hatte. Doch was genau bedeutet das für die Neubaupläne der Schule? Könnte sich der Neubau verzögern?

„Unternehmen kann normal weiterarbeiten“

Der Verfahrensbevollmächtigte Martin Lambrecht, der das das gerichtliche Sanierungsverfahren der „pbr Planungsbüro Rohling AG“ betreut, bringt im Gespräch mit der Redaktion etwas Licht ins Dunkel. Die „vorläufige Eigenverwaltung“ sei eine Variante eines gerichtlichen Sanierungsverfahrens, erklärt Lambrecht.

Eine Animation zeigt den Neubau der Theodor-Fleitmann-Gesamtschule in Schwerte.
Das neue Gebäude der TFG soll dreistöckig werden. © Grafik pbr

„Der Gesetzgeber hat vor einigen Jahren verschiedene Sanierungsverfahren eingeführt, die alle in der Insolvenzordnung geregelt sind. Das heißt, sie sind formal Insolvenzverfahren, aber unterscheiden sich vom Charakter in vielerlei Hinsicht von einem klassischen Insolvenzverfahren“, betont der Rechtsanwalt. „Bei den Eigenverwaltungsverfahren, wie in diesem Fall, ist es so, dass der Vorstand ganz normal weiterarbeiten kann, das gesamte Unternehmen kann ganz normal weiterarbeiten.“

Man nutze zwar die Möglichkeiten der Insolvenzordnung, könne das Unternehmen aber selbst weiterführen und steuern. Mit den gesetzlichen Möglichkeiten der Insolvenzordnung könne man das Unternehmen besser sanieren. Für drei Monate seien Löhne und Gehälter im Rahmen einer vorläufigen Eigenverwaltung durch die Bundesagentur für Arbeit gesichert, wodurch das Unternehmen erheblich entlastet werde.

„Keine Auswirkungen auf TFG-Projekt“

Im Schwerpunkt, das unterstreicht Lambrecht, betreffe das Sanierungsverfahren ausschließlich ältere Projekte des Planungsbüros. Das Planungsbüro habe nämlich in den letzten Jahren zum Teil Projekte durchgeführt, die möglicherweise entweder nicht konsequent betreut oder nicht auskömmlich kalkuliert gewesen seien, so Lambrecht.

„Jedenfalls gibt es Projekte, bei denen man heute noch Leistungen erbringt, aber kein Geld mehr erhält. Das heißt, man verbrennt in erheblichem Maße Geld und diese alten Projekte können durch die Insolvenzordnung abgeschnitten werden“, sagt Lambrecht.

Neue Projekte, zu denen auch die Planung der Theodor-Fleitmann-Gesamtschule in Schwerte-Holzen zählt, können jedoch regulär begonnen und durchgeführt werden, so Lambrecht. Das Projekt in Schwerte habe mit der Bewertung „altes Projekt“ nichts zu tun.

„Inzwischen gibt es in dem Unternehmen auch andere Vorstände, die Projekte werden ganz anders betreut. Das, was in der Vergangenheit passiert ist, soll sich jetzt natürlich in der Zukunft nicht wiederholen.“ Auf das TFG-Projekt gebe es daher zunächst keine zeitlichen Auswirkungen.

Bauherren über Ablauf informiert

Dem Gericht müsse eine Liquiditätsplanung vorgelegt werden – diese zeigt laut Lambrecht, dass wir „gut durch die Sanierung durchkommen“. „Wir sind jetzt auch schon im zweiten Monat und stehen gut da. Im August soll die Sanierung durch sein.“

Die Bauherren, also auch die Stadt Schwerte, seien in einem entsprechenden Informationsschreiben über den Ablauf des Sanierungsverfahrens informiert worden. Aus eigener Erfahrung, so Lambrecht, enden die meisten dieser Verfahren gut für das jeweilige Unternehmen. Bei den übrigen Fällen habe man eine ganz andere Ausgangslage.

„Wenn wir wie diesem Fall bei pbr früh starten, einen stabilen Betrieb und gute Leute haben, kommen wir in der Regel sicher durch“, schätzt Lambrecht. Auch im Allgemeinen werden die Erfolgschancen der vorläufigen Eigenverwaltung als gut eingeschätzt, da sie als ein wirksames Werkzeug zur Unternehmenssanierung gilt.

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