Ob die Anwohnerinnen und Anwohner der Schwerter Schlaglochpisten die Sektkorken knallen lassen? Man weiß es nicht, obwohl sie eigentlich Anlass genug hätten. Aber zumindest ruhiger schlafen lässt sie die Nachricht aus Düsseldorf bestimmt.
Die Landesregierung hat der Stadt Schwerte und allen anderen NRW-Kommunen untersagt, den Anwohnern für Straßenausbaumaßnahmen tief in die Tasche zu greifen. Bis zu 30.000 Euro – so hatten beispielsweise Nachbarn vom Winkelstück zwischen Villigst und Ergste geklagt – hätten manche für die Sanierung der maroden Fahrbahn zahlen müssen, gegen die sie mit der Bildung einer Bürgerinitiative auf die Barrikaden gingen.

Land übernimmt die Beiträge
Einen langen Atem zu haben, sollte sich bezahlt machen. Denn zu Jahresbeginn hat die Landesregierung NRW die Gesetzeslage zugunsten der Bürgerinnen und Bürger geändert.
„Für Straßenausbaumaßnahmen, die von der Kommune ab 1. Januar 2024 beschlossen werden oder die in Ermangelung eines gesonderten Beschlusses frühestens im Haushalt des Jahres 2024 stehen, gilt künftig ein Beitragserhebungsverbot“, erklärt ein Sprecher des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung auf Anfrage. Die daraus resultierenden Beitrags-Ausfälle würden den Kommunen stattdessen vollständig vom Land erstattet.
Unter die somit quasi abgeschafften „Straßenausbaubeiträge nach Landesrecht“ fallen laut Ministeriums-Sprecher „die Erneuerung oder die Erweiterung oder die wesentliche Verbesserung von zuvor erst-erschlossenen Straßen“, die meist nach 40 bis 50 Jahren der Nutzung fällig würden.
Für die bloße laufende Unterhaltung und Instandsetzung von gemeindlichen Straßen könnten dagegen sowieso keine Beiträge erhoben werden: „Die Kosten sind hier vollständig von der Gemeinde zu tragen.“
Regelung für die Jahre ab 2018
Die Stadt Schwerte hat bereits auf das „Kommunalabgabenänderungsgesetz“ reagiert, das nach Auskunft ihres Pressesprechers Ingo Rous rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. „Für Straßenausbaumaßnahmen, die nach dem 1.1.2024 beschlossen werden, werden von den Anliegern keine Beiträge mehr erhoben“, stellt er klipp und klar fest.

Eine Entlastung gibt es laut Stadt-Pressesprecher auch für Straßenausbaumaßnahmen, die nach dem 1. Januar 2018 und vor dem 1. Januar 2024 beschlossen wurden (oder in Ermangelung eines gesonderten Beschlusses frühestens im kommunalen Haushalt 2018 oder spätestens im Haushalt 2023 standen).
Sie fielen unter das bis Ende 2023 geltende Landesrecht mit einer ebenfalls landeseigenen Förderung: „Folglich gilt für alle Maßnahmen, die seit dem 1.1.2018 beschlossen wurden, dass Anlieger zu 100 Prozent von Beitragspflichten im Zusammenhang mit dem Straßenausbau (....) freigestellt sind.“
Keine Entlastung für die Stadt
Die Möglichkeit der Landesförderung habe die Stadt bereits für die Emil-Rohrmann-Straße genutzt, erklärt Ingo Rous weiter. Die neue gesetzliche Regelung bedeute für die Stadt aber keine finanzielle Entlastung, da das Land lediglich den vorher nach der städtischen Satzung geforderten Anliegerbeitrag übernehme.
Der Anteil, den die Stadt bei jeder Maßnahme selbst zu tragen habe, richte sich unverändert nach der Straßenkategorie, die in der städtischen Satzung festgelegt ist. Das bedeute, dass nicht mehr Geld als vorher für die Erneuerung von Straßen zur Verfügung stehe.
Keine Erneuerungen im Jahr 2024
„Die nicht mehr durchzuführende Veranlagung der Anlieger erleichtert allerdings die Verfahren“, erklärt der Stadt-Pressesprecher weiter: „Nach der nun endlich vorliegenden Rechtsklarheit muss nun die Planung einzelner Straßen durchgeführt werden, hierzu sind Gutachten einzuholen, die notwendige Straßenplanung zu erstellen, die Anlieger zu informieren und so weiter.“
Deshalb sei in diesem Jahr keine Straßenerneuerung geplant, an der sich die Anlieger vormals finanziell beteiligen mussten. Nach dem kommunalen Haushaltsentwurf würden 2024 die Planungen für die Straße„Am Winkelstück“, die Villigster Straße, Kirschbaumsweg, Grünstraße, Reichshofstraße und Rathausstraße beginnen. Die Umsetzung der Maßnahmen sei für die folgenden Jahre geplant.