Flüchtiger Strafgefangener (37) Polizei findet ihn bei seinen Eltern in Unna im Schrank

Flüchtiger Strafgefangener: Polizei findet Schwerter (37) in Unna
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Ein 37 Jahre alter Mann aus Schwerte ist am Montag (2. September) aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) Bochum entwichen. Die Polizei hat den Strafgefangenen in einem Kleiderschrank in Unna aufgegriffen.

Mann aus Schwerte sitzt in Bochum im Gefängnis

Der Mann wollte „anscheinend eine Runde ‚verstecken spielen‘“, heißt es in einer Mitteilung der Beamten. Der Schwerter sitzt nach Polizeiangaben wegen „diverser Straftaten“ noch bis 2027 im Gefängnis in Bochum. Seine Strafe verbüßt er mittlerweile im offenen Vollzug.

Die Justizvollzugsanstalt (JVA) in Bochum.
Die Polizei hat den Schwerter zurück in die JVA Bochum gebracht. © picture alliance / dpa

Weil er sich offenbar nicht rechtzeitig in der JVA zurückgemeldet hat, suchte die Polizei den 37-Jährigen. Eine Anlaufstelle: die elterliche Wohnung in Unna. Dabei bewiesen die Beamten den richtigen Riecher. Der Strafgefangene versteckte sich in einem Kleiderschrank. „Dort ließ er sich widerstandslos festnehmen“, so die Polizei. Die Beamten brachten den Mann zurück in die JVA in Bochum.

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Offener Vollzug

Anstalten des offenen Vollzugs haben keine oder nur verminderte Vorkehrungen gegen Entweichen, heißt es vom Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen. Demnach werden Gefangene im offenen Vollzug untergebracht, wenn sie beispielsweise Mitarbeitsbereitschaft zeigen oder offen sind für pädagogische Bemühungen. Außerdem gehen die Behörden dann davon aus, dass sie sich dem Vollzug der Freiheitsstrafe nicht entziehen und währenddessen keine Straftaten begehen.

„Das Leben im offenen Vollzug ist den allgemeinen Lebensverhältnissen weit stärker angeglichen als im geschlossenen Vollzug. Die Gefahr schädlicher Beeinflussung durch Mitgefangene ist hier wesentlich geringer“, so das Justizministerium. Der offene Vollzug soll den Gefangenen den Übergang in die Freiheit erleichtern, beispielsweise durch eine Arbeit außerhalb der Anstalt.

Die Unterbringung im offenen Vollzug erfolge erst nach dem geschlossenen Vollzug.